Nachwuchswerbung der Bundespolizei wörtlich genommen: gesuchter Straftäter kommt

Nachwuchswerbung der Bundespolizei wörtlich genommen: gesuchter Straftäter kommt
Werbespruch der Bundespolizei hat gut gewirkt - Foto: BPol

Ein 60-jähriger polnischer Staatsangehöriger nahm den Aufruf der Bundespolizei zur Nachwuchswerbung wohl sehr wörtlich. Mit einem Schlüsselanhänger der Bundespolizeiwerbung in der Hand, auf dem „komm-zur-bundespolizei.de“ steht, erschien der Mann am Sonnabendnachmittag, 08.07.2023, gegen 16 Uhr, auf der Wache der Bundespolizeiinspektion Hannover.

Doch anstatt einer Einstellung bei der Bundespolizei klickten wenig später die Handschellen. Denn gegenüber den Beamten gab er an, dass er seine Strafen nicht bezahlen könne. Eine Personalienkontrolle ergab, dass der wohnungslose Mann durch die Justiz mit gleich vier Haftbefehlen, jeweils wegen Erschleichens von Leistungen, gesucht wird. Der Mann konnte die Geldstrafen von insgesamt 4.185 Euro nicht aufbringen und wurde deshalb zur Verbüßung einer Gesamtersatzfreiheitsstrafe von 173 Tagen der Justizvollzugsanstalt zugeführt.

Bereits am Freitagabend, 07.07.2023, haben Bundespolizisten einen 35-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen kontrolliert. Ein Datenabgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab die Ausschreibungen zur Festnahme durch die Justiz wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung. Der 35-Jährige wurde verhaftet und der Dienststelle mitgenommen. Die geforderten Geldstrafen konnte er dort nicht bezahlen, sodass er zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 65 Tagen ebenfalls der Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News