Marken- und Produktpiraterie: Gefälschte Waren im Postverkehr deckt der Zoll auf

Marken- und Produktpiraterie: Gefälschte Waren im Postverkehr deckt der Zoll auf
Markenpiraterie vom Zoll gestoppt - Foto: JPH

Augen auf beim Online-Kauf – Wer Waren im Internet bestellt, sollte nicht nur im Hinblick auf die Einfuhrabgaben, welche bei Bestellungen aus dem Drittland anfallen, genauer hinschauen. Auch im Zusammenhang mit möglichen Einfuhrverboten oder Beschränkungen gilt eine besondere Aufmerksamkeit. So überwacht der Zoll zum Beispiel auch die Einhaltung der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit. „Für einige Verbraucher kann ein vermeintliches Schnäppchen schnell zu einer bösen Überraschung werden“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Als in der vergangenen Woche Zöllner des Zollamts Lüneburg eine Paketsendung öffneten, kamen erst einmal Umverpackungen herkömmlicher Bluetooth-Kopfhörer zum Vorschein. „Meine Kolleginnen und Kollegen bewiesen hier ihr gutes Gespür. In den Umverpackungen, welche augenscheinlich nur zur Tarnung dienten, befanden sich Kopfhörer-Verpackungen eines namhaften Herstellers“, so Kassner weiter.

Da sich in dem Paket lediglich drei Kopfhörer-Paare befanden, handelte es sich um eine sogenannte Kleinsendung. Der Anmelder oder Besitzer der Ware wird hierbei durch den Zoll über die Absicht der Vernichtung der gefälschten Ware unterrichtet. Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Rechtsbehelf eingelegt, wird die Ware im Anschluss unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Auch beim Zollamt Hannover-Nord kamen in den vergangenen Wochen diverse Paketsendungen an, die hinsichtlich möglicher Produktpiraterie einer weiteren Prüfung unterzogen wurden. Allein im März stoppten die Zöllner des Zollamts 18 Pakete. Wären die jeweiligen Original-Markenwaren zu ihrem handelsüblichen Verkaufspreis erworben worden, würde sich ein Warenwert von über 25.000 Euro ergeben. Der gezahlte Warenwert für die Produkt-Fälschungen: knapp über 550 Euro. Bei den Waren handelte es sich um Schmuck, Kleidung und Technik-Produkte.

Ob die Paketempfänger dann sogar ein zivilrechtliches Verfahren erwartet, entscheiden stets die jeweiligen Rechteinhaber.

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