Kontrollen am Flughafen Hannover wieder erfolgreich

Bereits am Freitag, 26. Januar, ist ein 30-jähriger Deutscher aufgrund eines aktuellen Haftbefehls bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Istanbul durch die Bundespolizei festgenommen worden.

Die Bundespolizei hatte alles im Computer – Foto: JPH

Wegen falscher eidesstattlicher Versicherung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis war er laut Polizei zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden, hatte aber die vereinbarten Ratenzahlungen nicht eingehalten und auch die ergangene Ladung zum Antritt der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe missachtet. Durch Aufbringen des von der Haft befreienden Geldbetrages in Höhe von 350 Euro konnte der Antritt der drohenden 35-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet und die Weiterreise durch die Polizei gestattet werden.

Die nächste Verhaftung erfolgte dann am Sonnabend, 27. Januar. Dabei ist ein 32-jähriger serbischer Staatsangehöriger ebenfalls aufgrund eines aktuellen Haftbefehls bei der Ausreise mit einem Flug nach Pristina/Kosovo angehalten und durch die Bundespolizei festgenommen worden. Er war laut Bundespolizei wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt, bezahlte diese jedoch nicht. Aufgrund seines außerdem noch unbekannten Aufenthalts erging im weiteren Verlauf die Fahndungsnotierung. Auf der Dienststelle beglich der Verhaftete die offene Rechnung und hat somit die sonst fällige 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet. Dadurch verpasste er jedoch seinen Flug.

Am gleichen Tag entdeckte die Bundespolizei bei der Luftsicherheitskontrolle  eines Fluges nach Hurghada/Ägypten im Handgepäck eines 26-jährigen US-Amerikaners ein verbotenes Butterflymesser sowie ein Einhandmesser. Die Waffen wurden sichergestellt und eine Straf-und Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen. Danach durfte der Mann seine Weiterreise antreten, ohne dass er eine Sicherheitskaution hinterlegen musste.

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