Haftpflichtversicherung für Elektro-Roller und Mofas erneuern

Haftpflichtversicherung für Elektro-Roller und Mofas erneuern
Auch Kleinfahrzeuge wie die E-Scooter brauchen eine Versicherung - Foto: JPH

Eine unliebsame Überraschung erwartet alle Nutzer von Elektro-Rollern (E-Scooter), Leichtkrafträdern und Mofas, Kleinkrafträdern sowie bestimmten Krankenfahrstühlen und anderen Fahrzeugen, die es versäumt haben,. gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) den Versicherungsschutz zum 01.03.2023 für ihr Gefährt zu erneuern.

Jedes Jahr mit Ablauf des Monats Februar muss die notwendige Haftpflichtversicherung für diese Kraftfahrzeuge erneuert werden, erinnert die Polizei alle Besitzer. Dazu erhält jedes Fahrzeug ein neues Versicherungskennzeichen in einer bestimmten Farbe oder eine neue Plakette für den E-Scooter. Vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024 sind die Kennzeichen dieses Jahr wieder mit schwarzem Schriftzug versehen. Fährt man ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr, muss mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer Geldbuße gerechnet werden. Besteht bereits der Versicherungsschutz, die gültigen Kennzeichen sind jedoch noch nicht am Fahrzeug befestigt, ist ein Bußgeld von 40 Euro fällig.

Antworten auf Ihre Fragen rund um die Nutzung von E-Scootern erhalten sie auch von Stefanie Eckler in der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei per E-Mail an pravention@pi-burgdorf.polizei.niedersachsen.de oder unter der Telefonnummer 05136/8861-41 09.

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