Gleich mehrere Anzeigen handelte sich ein Sehnder ein

Gleich mehrere Anzeigen handelte sich ein Sehnder ein
Drei Diebstähle von Fahrzeugteilen in Lehrte - Foto: JPH

Gleich drei Mal musste die Polizei wegen eines Sehnders am Sonntag, 20.08.2023, wegen Sachbeschädigung und Bedrohung aktiv werden und den Mann mit mehreren Anzeigen an verschiedenen Einsatzorten versehen.

Am Sonntag, 20.08.-2023, gegen 1.10 Uhr, wurde die Polizei nach Lehrte in die Straße Hoher Kamp gerufen. Hier soll der 40-jährige Beschuldigte die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgesucht haben. Dort habe er ein Fenster der Wohnung eingeschlagen, an einem weiterem Fenster soll er den außen angebrachten Rollladen abrissen haben. Danach habe er sich vom Tatort entfernt

Gegen 1.47 Uhr, war der Beschuldigte dann an seine Wohnanschrift zurückgekehrt. Hier habe er eine Nachbarin bedroht und eine an ihrer Wohnungstür angebrachte Dekoration zerstört. Gegenüber den dort eingesetzten Beamten erklärte der offensichtlich erheblich alkoholisierte Beschuldigte laut Polizei, dass er mit einem Fahrrad von Lehrte zu seiner Wohnanschrift gefahren sei. Ein deshalb vorgenommener Atemalkoholtest ergab der Polizei zufolge einen Wert von 2,58 Promille. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde in der Wohnung des Beschuldigten zudem eine Marihuanapflanze aufgefunden und beschlagnahmt.

Zur Vornahme einer Blutentnahme wurde der Beschuldigte gegen 2.17 Uhr zur Dienststelle transportiert. Während der polizeilichen Maßnahmen bedrohte der Beschuldigte die eingesetzten Beamten durch die Androhung weiterer Straftaten und beleidigte sie fortwährend, teilt die Polizei mit. In der Dienststelle in Lehrte leistete der Beschuldigte Widerstand gegen die Blutentnahme, sodass diese mit körperlichen Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden musste. Die eingesetzten Beamten bleiben hierbei unverletzt.

Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Mann nach der Blutentnahme in Polizeigewahrsam überstellt. Am Ende kamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz als Anzeigegründe zusammen.

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