Gegen die Bewährungsauflage verstoßen: Untergetauchte Straftäterin muss ins Gefängnis

Gegen die Bewährungsauflage verstoßen: Untergetauchte Straftäterin muss ins Gefängnis

Eine Bundespolizeistreife kontrollierte am Donnerstag, 28.04.2022, um 7.30 Uhr morgens, eine 35-jährige Frau im Hauptbahnhof Hannover. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Sicherungshaftbefehl vorlagt.

Demnach wurde sie im Dezember des vergangenen Jahres wegen besonders schweren Fall des Diebstahls rechtskräftig zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, so die Polizei. Die Vollstreckung der Strafe wurde zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage sollte sich die drogenabhängige Frau einer Therapie unterziehen. Doch stattdessen floh die Frau und war seitdem untergetaucht. Deshalb widerrief das Gericht die Bewährung. Die Frau wurde verhaftet und muss nun die gesamte Strafe im Gefängnis absitzen.

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