Fünf Haftbefehle bei Ausreisen nach Istanbul vollstreckt – einmal Eintrittsgeld kassiert

Fünf Haftbefehle bei Ausreisen nach Istanbul vollstreckt – einmal Eintrittsgeld kassiert

Die Bundespolizei hat am Wochenende, 01. und 02.04.2023, viel Erfolg bei der Ausreisekontrolle verbuchen können. Gleich fünf offene Haftbefehle konnten die Beamten vollstrecken.

Am Sonnabend entdeckten die Beamten einen 34-Jährigen, der nach Istanbul ausreisen wollte. Allerdings suchte die Staatsanwaltschaft Bremen den Mann, da er wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen zu  je 10 Euro verurteilt worden war, aber diese Strafe nicht bezahlt hatte. Um seinen Flug nicht zu verpassen, entrichtete der Mann die 300 Euro und auch die 77,50 Euro Verwaltungskosten bei der Bundespolizei. Da auch die Staatsanwaltschaft Verden den Mann suchte, konnte die Aufenthaltsermittlung in diesem Zuge gleich mit bearbeitet werden.

Am Sonnabendabend wurde dann ein 22-Jähriger bei der Ausreisekontrolle erkannt. Er hatte laut Polizei gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Oldenburg offen wegen nicht bezahlter Ordnungswidrigkeiten. Ein Tag Haft oder 15 Euro, sowie zwei Tage Haft oder 30 Euro waren zu bezahlen, um zeitgerecht nach Istanbul fliegen zu können. Da der Mann die Kosten begleichen konnte, landeten insgesamt 120 Euro in der Kasse der Beamten vor Ort. So stand der Ausreise des Mannes nichts mehr im Wege.

Am Sonntag musste ein 30-Jähriger dann nach seiner Festnahme mit auf die Dienststelle der Bundespolizei am Flughafen Hannover. Er hatte ebenfalls zwei Haftbefehle offen. Wegen Ordnungswidrigkeiten waren insgesamt 155 Euro und 78,50 Euro Verwaltungskosten zu bezahlen. Auch hier konnte der Mann den Betrag vor Ort aufbringen und seinen Flug nach Istanbul noch erreichen.

Ein 40-Jähriger wurde schließlich bei der Einreisekontrolle aus Marsa Alam/Ägypten durch Beamte der Bundespolizei entdeckt. Aus einem Einziehungsbescheid der Staatsanwaltschaft Hannover aus dem Jahr 2021 wegen Einfuhr und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sind immer noch fast 28.000 Euro aus Taterträgen zu pfänden. Nach Taschenpfändung von einbehaltbaren 570 Euro konnte der Mann seine Heimreise fortsetzen.

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