Deko-Revolver sahen zu echt aus: Verstoß gegen das Waffengesetz

Ein Zeuge meldete am Donnerstag, 15.04.2021, gegen 14.30 Uhr, dass er soeben im Heimstättenweg in Lehrte zwei Männer beobachtete habe, die eine Schusswaffe übergeben und anschließend in einem Beutel verborgen hätten.

Echt oder aus Plastik ist schwer zu unterscheiden – Foto: JPH/Symbolbild

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung mit mehreren uniformierten und zivilen Funkstreifenbesatzungen des Polizeikommissariats in Lehrte, der Polizeiinspektion in Hannover für besondere Dienste und der Zentralen Polizeidirektion Hannover, die sich aufgrund anderer Aufträge in der Nähe befanden, konnten die Personen gegen 16 Uhr aufgrund eindeutiger Personenbeschreibung im Bereich Berliner Allee / Germaniastraße erkannt werden.

Dort wurden sie zu Boden gesprochen, gefesselt und durchsucht. Bei den bereits polizeilich bekannten Männern, einem 44- und einem 38-Jährigen aus Lehrte, wurde aber keine Schusswaffe gefunden.

Bei der weiteren Anhörung gab einer der Männer an, dass er eine sogenannte Dekowaffe geschenkt bekommen habe und diese auf direktem Weg nach Hause transportiert hätte. Mit seinem Einverständnis wurde in der Wohnung dann ein Revolver aufgefunden und sichergestellt. Eine Überprüfung der Waffe durch die Polizei ergab, dass die tatsächlich vorschriftsmäßig unbrauchbar gemacht worden war.

Dennoch sieht das Waffengesetz vor, dass solche Gegenstände als sogenannte „Anscheinswaffen“, also eine Waffe, die einer echten täuschend ähnlich sieht, nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Die Männer müssen sich deshalb im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Waffengesetz verantworten.

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