Bundespolizisten nehmen Diebespaar im Hauptbahnhof Hannover fest

Bundespolizisten nehmen Diebespaar im Hauptbahnhof Hannover fest
Nach der "Schwarzfahrt" ging es zum Ladendiebstahl - Foto:
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Am Sonntagmittag wurden die Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hannover zum ICE aus Berlin gerufen. Dort traf die Streife auf die 35-jährige und den 36-jährigen lettischen Staatsangehörigen, weil diese ohne Fahrkarte den Zug nutzten. Wenig später wurde das Paar erneut durch die Bundespolizisten nach einem Diebstahl in einem Supermarkt festgenommen. Die Frau und der Mann wurden danach im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens der Justiz vorgeführt.

Das Pärchen fiel zuerst während der Fahrt des ICE von Berlin nach Hannover auf. Während der Fahrkartenkontrolle an Bord des ICE konnten beide gegenüber dem Zugbegleiter weder eine Fahrkarte noch Identitätsdokumente vorzeigen. Bundespolizisten in Hannover nahmen daraufhin beide auf dem Bahnsteig in Empfang. Die Beamten stellten die Identität der Personen dann auf der Dienststelle fest und leiteten gegen die 35-Jährige und den 36-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen ein. Bei der Überprüfung der Personalien kam heraus, dass verschiedene Staatsanwaltschaften in Deutschland über eine Aufenthaltsermittlung nach dem Paar fahndeten. Beide sind ohne festen Wohnsitz.

Das Paar wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus der Wache entlassen.

Zirka eine Stunde später wurden die Bundespolizisten wegen eines Diebstahls in einem Lebensmittelmarkt im Hauptbahnhof Hannover gerufen. Es stellte sich heraus, dass das nunmehr bekannte lettische Paar dort mehrere Sachen im Gesamtwert von 29 Euro entwendete und aus dem Laden floh – bis Bundespolizisten beide kurz nach Verlassen des Geschäfts erneut festnahmen und zur Wache brachten.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover wurden die Letten dann im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens dem Polizeigewahrsam zugeführt. Von dort aus wurden sie am Montag dem Richter vorgeführt. Das Urteil: Der Lette wurde zu 60 Tagessätzen à 10 Euro, die Lettin zu 50 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Beide wurden nach der Gerichtsverhandlung auf freien Fuß gesetzt.

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