Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Flughafen

Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom Freitag, 01.11., bis Montag, 04.11.2019, gleich mehrere offene Haftbefehle am Flughafen Hannover vollstreckt – und das ausstehende Geld in einer Gesasmthöhe von fast 2750 Euro für die Staatskasse eingezogen.

Bundespolizei erwischte drei Gesuchte – Foto: JPH

Am 01.11.2019 wurde eine 31-jährige rumänische Staatsbürgerin bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle ihres Fluges aus Bukarest ermittelt und festgenommen. Gegen die polizeilich schon mehrfach in Erscheinung Getretene bestand ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls. 2018 war sie einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, so die Polizei. Sie beglich die Geldstrafe jedoch nicht komplett und entzog sich den Justizbehörden. Eine über die Festnahme informierte Bekannte zahlte den offenen Geldbetrag in Höhe von 620,16 Euro einschließlich der Kosten dann auf der Polizeidienststelle ein. Dadurch  konnte der Antritt einer 24-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.

Ein 29-jähriger türkischer Fluggast aus Izmir/Türkei kommend, konnte am 01.11.2019 eine fünftägige Erzwingungshaft abwenden. Er war laut Polizei im Jahr 2017 wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 122 Euro verurteilt worden. Doch er zahlte nicht. Außerdem ignorierte er die daraufhin ergangene Ladung zum Haftantritt. Durch die sofortige Zahlung in Höhe von 154 Euro inklusive der Kosten durfte er die Weiterreise antreten.

Am Montag, 04.11.2019, schließlich gelang der Polizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul „Sabiha Gökcen“ die Verhaftung eines 50-jährigen Deutschen. Der war wegen Betrugs am 26.02.2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt worden, so die Polizei. Auch er hatte nicht gezahlt. Dann entzog er sich auch noch der mittlerweile ergangenen Ladung zum Strafantritt einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Auch er schaffte es, den haftbefreienden Betrag aufzubringen. Sogar weitere offene gerichtliche Forderungen über 1110,61 Euro zur Einziehung aus der begangenen Straftat sowie 101,50 Euro Kosten dazu zahlte er vor Ort. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der geplante Flug sogar noch angetreten werden.

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