Verwaltungsvollstreckungen vermeiden

Verwaltungsvollstreckungen vermeiden
Besser ist immer, rechtzeitig zu zahlen oder den Kontakt zu suchen - Foto: JPH
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Werden Geldforderungen einer Kommune nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe und trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung vom jeweiligen Zahlungspflichtigen gezahlt, so wird die Forderung im sogenannten Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.

Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren ist das gesetzliche Instrument, mit dem die Kommune öffentlich-rechtliche Pflichten – wie Bußgelder, Abrissverfügungen, Gewerbeuntersagungen – zwangsweise durchsetzen kann. Die Besonderheit: Die Behörde benötigt im Gegensatz zum Zivilrecht kein Gericht, sondern fungiert selbst als Vollstreckungsorgan.

Vollstreckungsmaßnahmen, die die Vollstreckungsbehörde einer Kommune veranlassen kann, sind beispielsweise eine Pfändung des Bankkontos, des Lohnes oder des Einkommens, der Rente, der Mieteinnahmen und sogar die Pfändung in einen Kaufvertrag ist möglich. Auch die Sachpfändung, wie das Stilllegen des Autos mittels einer Parkkralle, ist denkbar und kann erfolgen.

Lastschriftmandat erteilen, ändern oder widerrufen

All diese Pfändungen greifen stark in das Leben des Schuldners ein. Dies kann im Vorhinein verhindert werden, wenn für wiederkehrende Zahlungen, wie die Grundsteuer B oder die Gebühren für die Unterbringung von Kindern in Tagesstätten, ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt wird. Die fälligen Beträge werden vom jeweiligen Bankkonto abgebucht, der Schuldner müssen keine Überweisungen veranlassen.

Sicherlich gibt es auch immer wieder private Situationen, in denen die geforderten Beträge nicht rechtzeitig gezahlt werden können. Hier ist eine gute und direkte Kommunikation mit der Kommune wichtig, den dadurch können Pfändungsmaßnahmen vermieden werden.

Die Stadtkasse Sehnde – als Vollstreckungsbehörde – treibt nicht nur Forderungen der Stadtverwaltung Sehnde bei, sondern auch Forderungen anderer Kommunen oder Behörden nach Amtshilfeersuchen.

In den Jahren 2024 und 2025 waren das:

 AnzahlGesamtbetrag
eigene Vollstreckungsfälle 20241.064657.626,08 €
Amtshilfeersuchen 2024936443.729,24 €
   
eigene Vollstreckungsfälle 20251.3501.403.665,07 €
Amtshilfeersuchen 2025850354.952,32 €

Bei Fragen zu dieser Thematik allgemein oder in Einzelfällen steht der Fachdienst Finanzen, Team Kasse und Steuern, unter stadtkasse@sehnde.de oder unter der Telefonnummer 05138/707-260/-268 gern zur Verfügung.

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