Umgezogen? Ummelden nicht vergessen!

Umgezogen? Ummelden nicht vergessen!
An- und Ummeldungen sind gesetzlich in einer Frist vorgeschrieben - Foto: JPH
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Wer umgezogen ist, der muss sich gemäß Paragraph 17 Bundesmeldegesetz innerhalb einer Frist von zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Sehnde um- beziehungsweise anmelden. Diese Regelung gilt sowohl für den Zuzug nach Sehnde als auch bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes.

Sie stellen dadurch eine konsequente Erreichbarkeit sicher zum Beispiel für die Zustellung von Bescheiden, Wahlunterlagen und Steuerangelegenheiten. Weiterhin ist Ihre Meldeadresse die Grundlage für Ihre demokratischen Rechte, wie die Teilnahme an Wahlen, und auch Basis für öffentliche Planungen, wie den Bau von Grundschulen und Kitas.

Die Ummeldung erfolgt ganz einfach zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüro der Stadt Sehnde oder einfach vom Sofa aus über die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Folgende Unterlagen werden in der Regel dafür benötigt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass und die aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung. Die An- beziehungsweise Ummeldung erfolgt für Sie gebührenfrei.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sehnde unter Bürgerservice.

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