Verwaltungsgericht Hannover lehnt Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz ab

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Beschluss vom Montag, 01.06.2026, den Eilantrag des niedersächsischen Landesverbandes der AfD gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Der Antrag richtete sich im Wesentlichen gegen die Bestimmung der AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung.
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt zu dem Beschluss des Gerichts: „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Sie markiert einen wichtigen Etappensieg bei der Feststellung der Beobachtungswürdigkeit der AfD Niedersachsen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht hat in seiner Begründung ausführlich ausgeführt: Mit den vom Niedersächsischen Verfassungsschutz vorgelegten Belegen liegen hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD Niedersachsen vor. Die AfD Niedersachsen macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich. Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet. Die AfD und ihre Untergliederungen distanzierten sich nicht von radikalen oder gar extremistischen Positionen und Akteuren innerhalb der Partei oder in deren Umfeld. Sie vertritt Positionen, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richten. Aus diesen Gründen wird der Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) in Niedersachsen weiter vom Verfassungsschutz beobachtet und ich bin sehr zuversichtlich, dass die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch im weiteren Verfahrensverlauf bestätigt wird.“
Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte am 17. Februar 2026 gegen die Hochstufung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung Klage eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt mit dem Ziel, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz es unterlässt, ihn als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen und die Öffentlichkeit hierüber zu informieren.
Das Verwaltungsgericht Hannover ist diesem Eilantrag mit dem heutigen Beschluss nicht gefolgt. Demnach können jetzt grundsätzlich eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen den Landesverband der AfD eingesetzt werden.
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