Bundespolizei überwältigt Mann mit Waffe im ICE nach Hannover

Bundespolizei überwältigt Mann mit Waffe im ICE nach Hannover
Bei Meldungen von Waffen wird immer sehr robust vorgegangen - Foto: JPH/Symbolfoto

Bei der Fahrkartenkontrolle im ICE von Bremen nach Hannover konnte der 57-Jährige Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Doch anstatt, wie üblich, die Personalien für eine Fahrpreisnacherhebung auszuhändigen, lüftete er seine Jacke und zeigte auf seine mitgeführte Pistole. Der Zugbegleiter reagierte richtig – er räumte das Abteil und alarmierte die Bundespolizei in Hannover.

Polizei bereitete Zugriff vor

Die räumte ihrerseits den Bahnsteig sowie die Treppenabgänge und Teile des Personentunnels, um eine Gefährdung für andere Reisende auszuschließen. Bei Eintreffen des Zuges gegen 13.30 Uhr griffen die Bundespolizisten zu. Mit robuster Ausstattung wurde der Bremerhavener überwältigt und die Pistole sichergestellt. Bei der Festnahme leistete der alkoholisierte Mann Widerstand und musste gefesselt werden. Die Waffe entpuppte sich im Nachhinein als so genannte „Anscheinswaffe“. Eine Absuche des Abteils nach weiteren gefährlichen Gegenständen verlief ohne Ergebnis. Gegen den gebürtigen Großenknetener wird nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Erschleichens von Leistungen sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Risiko mit Waffen

Nicht nur Reisende werden durch Waffen verunsichert und verängstigt – die Maßnahmen der eingesetzten Polizeikräfte sind darauf ausgerichtet, dass es sich bei jeder Art von Waffen zunächst um echte und einsatzbereite handelt; entsprechend robust ist auch die polizeiliche Vorgehensweise.

Der Gesetzgeber verbietet grundsätzlich das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, auch von solchen, die den Anschein erwecken, sie seien echt. Verstöße gegen das Führen solcher Waffen können bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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