Bundesweite Vereinbarungen zur Corona-Eindämmung

„Die Bedrohung durch das Corona-Virus ist nach wie vor präsent“, so der Ministerpräsident Stephan Weil, „wenn auch in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung.“ Demnach müssen wir uns noch länger auf einen Alltag unter Corona-Bedingungen einstellen und den Schutz für die besonders gefährdeten Gruppen herstellen. Dem steht laut Weil ein großes Bedürfnis nach Gemeinschaftserlebnissen gegenüber, wie viele Beispiele zeigen. Deshalb freut sich Weil, dass in der Videokonferenz vom Freitag am Ende ein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

Reiserückkehrer werden unterschieden ab Mitte September

Ministerpräsident Weil ruft zur Solidarität auf – Foto: Niedersächsische Staatskanzlei

Die Reiserückkehrer-Welle wird voraussichtlich Ende September vorüber sein. Vor diesem Hintergrund hält Weil eine neue Teststrategie für aus Risikogebieten zurückkehrende Menschen für richtig. Rückkehrer sollen zukünftig an den Flughäfen digital erfasst werden und sich dann grundsätzlich in die häusliche Quarantäne begeben. Frühestens nach fünf Tagen können dann Tests erfolgen und damit die sonst 14-tägige Quarantäne vorzeitig beenden. Ab dieser Frist geben Tests die Sicherheit, die derzeit bei den Flughafentests noch nicht ausreichend besteht, so Weil.

„Noch besser wäre ein Verzicht auf Reisen in Risikogebiete – hier appelliere ich an die Vernunft und an das Verantwortungsgefühl aller Niedersächsinnen und Niedersachsen“, wirbt der Ministerpräsident. „Wer aber trotz aller Warnungen in den nächsten Monaten ohne zwingenden Grund in ein Risikogebiet fährt, muss Nachteile in Kauf nehmen.“

Testeinheiten sollen geschaffen werden

Wichtig ist es dem Landesoberhaupt, dass es genügend Testkapazitäten gibt für Menschen, die in Pflegeheimen oder Krankenhäusern arbeiten, für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Sehr zeitnah soll deshalb zwischen den Ländern ein Konzept für das gezielte Testen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen abgestimmt werden. Notwendig sind örtliche Testzentren, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können.

Eltern bekommen Unterstützung

Nach Rückkehr aus Risikogebieten zukünftig mindestens fünf Tage Quarantäne – Grafik: SN

Falls in Einzelfällen die Schließung von Schulen ganz oder teilweise notwendig wird, müssen Eltern die Möglichkeit haben, sich vorübergehend wieder um ihre Kinder zu kümmern. Gesetzlich Krankenversicherte haben in solchen Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere zehn Tage) gewährt wird.

Feiern und Großveranstaltungen

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, dürfen bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Das Risiko ist einfach zu hoch. Ob im Einzelfall Ausnahmen möglich sind, wird zwischen den Ländern weiter zu beraten sein.

In Bezug auf private Feiern wird es weiterhin keine bundeseinheitliche Regelung geben. Private Feiern haben nachweislich einen großen Anteil an der Verbreitung des Virus. „In Niedersachsen haben wir immer schon um Zurückhaltung gebeten. Das moderate Infektionsgeschehen in unserem Land zeigt, dass in dieser Hinsicht kein Änderungsbedarf besteht“, schlussfolgert Weil.

Moderate Entwicklung in Niedersachsen

Auch heute hat sich gezeigt: Die Niedersächsische Landesregierung ist im Vergleich zu anderen Ländern eher vorsichtig und zurückhaltend unterwegs, was etwaige Lockerungen anbelangt – zu hoch sind die Gefahren für die Menschen und für die Wirtschaft. „Damit sind wir bislang gut gefahren. Meine herzliche Bitte an alle Menschen in Niedersachsen: Bleiben auch Sie bitte vorsichtig und solidarisch – nehmen Sie das Corona-Virus auch weiterhin sehr ernst! Das hilft uns allen!“, bittet der Ministerpräsident.

Die Beschlüsse der Videokonferenz in Kurzform

  1. Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020.
  2. Bußgeld für Maskenverweigerer von mindestens 50 Euro.
  3. Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Zunächst besteht Testpflicht, wobei die kostenlosen Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten  ab 15. September entfallen.
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