Früh genug vorsorgen: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen?

Wichtig ist die persönliche Vorsorge für Notfälle – Foto: JPH

Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über eine Vorsorge zu machen und mit vertrauten Menschen darüber zu sprechen. Am Mittwoch, 24. Oktober, 18 Uhr, informiert Annegret Burke, Geschäftsführerin des Betreuungsvereins Sozialdienst katholischer Frauen, im Haus der Region an der Hildesheimer Straße 20 in Hannover über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung und worauf beim Verfassen geachtet werden sollte.

Der Vortrag ist kostenlos, um Anmeldung unter der Telefonnummer 0511/616-23 540 oder per E-Mail an franziska.greulich@region-hannover.de wird gebeten.

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