Wechsel ins Szenario A – Elternbeiträge in Lehrte und Sehnde müssen wieder gezahlt werden

Mit Montag, 31. Mai 2021, ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. In der Verordnung wurde für die Kindertagesstätten der Wechsel in das Szenario A rechtlich verankert, wenn der Inzidenzwert 50 oder weniger an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen beträgt. Diese Voraussetzung war am Sonnabend im maßgeblichen Gesundheitsamtsbezirk Region Hannover erfüllt und die Region Hannover hat dies in einer Allgemeinverfügung festgestellt.

Kita sind wieder im Szenario A – Foto: JPH/Archiv

Durch den Wechsel in das Szenario A, dem Regelbetrieb unter Beachtung von Hygieneanforderungen ohne größere Einschränkungen, ist auch die Möglichkeit weggefallen, Elternbeiträge nur im Umfang der individuellen Inanspruchnahme der Betreuung zu erheben, so dass die Kita-Gebühren (Krippe, Essensgelder, Sonderdienste) wieder in regulärer monatlicher Höhe gezahlt werden müssen.

Für die Stadt Lehrte gilt dabei dass ab Juni wieder die regulären monatlichen Beiträge gezahlt werden müssen. Die Abrechnung der Monate März und April 2021 ist bereits erfolgt, die entsprechenden Anschreiben werden in dieser Woche verschickt. Die Abrechnung für den Monat  Mai 2021 ist für Ende Juni 2021 vorgesehen. Dabei werden die Meldungen der städtischen Kindertagesstätten tagesgenau ausgewertet. Die Festsetzung und Erstattung von den individuell errechneten Gebühren ist daher sehr zeitaufwändig, weswegen um ein wenig Geduld und Verständnis gebeten wird. In Einzelfällen kann eine längere Bearbeitungsdauer leider nicht ausgeschlossen werden. Bereits gezahlte und zu viel gezahlte Beträge werden jedoch selbstverständlich entsprechend der abgerechneten Notbetreuung und des eingeschränkten Betriebes erstattet. Mit einer Erstattung der Gebühren für den Monat Mai 2021 kann daher erst im Juli 2021 erwartet werden. Für Erstattungen von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten freier Träger in der Stadt Lehrte sind die freien Träger verantwortlich.

Die Stadt Sehnde hatte ihre Kinderbetreuung in vollem Umfang bereits ab dem 14. Mai wieder vollumfänglich aufgenommen. Dementsprechend sind die Beiträge dann auch für diesen Zeitraum zu zahlen, so Iris Jungclaus, Leiterin des Fachgebietes Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit.

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