Versand der Abgabenbescheide für Grund- und Gewerbesteuer Ende Januar

Versand der Abgabenbescheide für Grund- und Gewerbesteuer Ende Januar
Die Grundsteuer wurde für Sehnde im Dezember erhöht und geht aus den neuen Bescheiden hervor - Foto: JPH
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Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass die Jahresbescheide für die Grundsteuer A, B und Straßenreinigungsgebühren sowie für die Gewerbesteuer Ende Januar 2026 versandt werden.

Aufgrund des diesjährigen späteren Versandes der Jahresbescheide, bittet die Verwaltung aller Selbstzahler mit ihren Quartalszahlungen zu warten, bis die Zustellung der Bescheide erfolgt ist und die neuen Beträge somit bekannt sind. Die Zahlungstermine sind den Bescheiden zu entnehmen.

Eine Bareinzahlung im Rathaus ist generell nicht möglich. Die Stadtverwaltung hat vom Rat der Stadt die Mittel für die Einrichtung eines Kassenautomaten für bargeldlosen Zahlungsverkehr genehmigt bekommen. Im Zuge des Bürokratieabbaus ist ohnehin geplant, eine bundeseinheitliche Regelung des verpflichtenden Lastschriftverfahrens für Grundsteuern ähnlich der Kraftfahrzeugsteuer einzuführen. Deshalb sollten Selbstzahler die Teilnahme am Lastschriftverfahren bereits jetzt noch einmal prüfen.

Grundsteuer erhöht

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 noch eine Erhöhung der Hebesätze für

  • Grundsteuer B von 515 v.H. auf 540 v.H. und
  • Gewerbesteuer von 440 v.H. auf 450 v.H.

beschlossen. Dabei hat der Rat der Stadt die eigentlich von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung in der Ratssitzung noch abgesenkt. Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen) bleibt wie im vergangenen Jahr bei einem Hebesatz von 560 v.H. Wer seine neue Steuer schon vorab berechnen möchte, kann dies mit dem Bodenwertbetrag aus dem Finanzamtsbescheid tun (Wert mal Grundsteuer) und erhält den Jahresbetrag, der dann quartalsweise abgebucht wird.

Die Erhöhung der Hebesätze ist aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt Sehnde dem Rat zufolge notwendig geworden. Die Stadt erhofft sich dadurch eine Mehreinnahme von rund 500.000 Euro.

Weitere Gebühren und Steuern

Die Straßenreinigungsgebühr für Sehnde beträgt weiterhin 1,56 Euro je laufendem Meter.

Hundesteuerbescheide werden in diesem Jahr wegen ihrer bestehenden Dauerwirkung nicht versandt. Die Steuersätze für die Hundesteuer bleiben auf dem Niveau des Vorjahres. Für die An- und Abmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen. Die Hundesteuer wird in Sehnde nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und beträgt

  • für den ersten Hund 84 Euro
  • für den zweiten Hund 120 Euro
  • für jeden weiteren Hund 156 Euro
  • für einen gefährlichen Hund 660 Euro
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund 660 Euro

Als gefährliche Hunde gelten Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Die Verwaltung weist außerdem darauf hin, dass die Hundesteuer nicht zur Beseitigung der Hinterlassenschaften der Tiere gezahlt wird, sondern dass das weiterhin Aufgabe des Besitzers oder „Gassi-Gängers“ ist.

Fragen klären

Fragen zu den Abgabenbescheiden beantworten gern die Mitarbeiter des Bereichs Steuern im Fachdienst Finanzen zu den allgemeinen Sprechzeiten unter den in den Bescheiden angegebenen Kontaktdaten.

Sofern Sie Ihre Abgaben noch nicht mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens einziehen lassen, weist die Stadt Sehnde ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Sie ersparen sich dadurch Zeit und Wege und eine pünktliche Zahlung ist gewährleistet. Einen Vordruck zur Erteilung einer SEPA-Lastschriftermächtigung hält die Stadt Sehnde unter dem Auswahlpunkt „Formulare“ im Internet bereit.

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