Unglaublich, aber wahr: Mitgliederinteresse vor Datenschutz

Mit der Androhung eines Zwangsgeldes ist der Vorstand von Hannover 96 e.V. nun vom Amtsgericht Hannover gedrängt worden, die Daten aller seiner zirka 23 000 Mitglieder an drei einzelne Mitglieder auf deren Verlangen herauszugeben. Damit stellt das Gericht meiner Meinung nach den Datenschutz, der insgesamt gerade von der EU neu geregelt wurde, hinter die persönlichen Interessen von einzelnen Mitgliedern zurück. Zugleich stellt sich mir die prinzipielle Frage, was der Datenschutz überhaupt Wert ist und wer ihn noch ernst nehmen soll, wenn sich schon ein Gericht gegen ihn entscheidet.

Meine Daten gehören mir, meint SN-Redakteur Peter Hellerling – Foto: Red

Mit diesem Urteil im Rücken kann sich derzeit also jede Gruppierung eines Vereins im Raum Hannover vor Wahlen in den Besitz von Mitgliederdaten bringen, ob die das nun wollen oder nicht. Darin sind oft nicht nur die persönlichen Angaben erfasst, sondern möglicherweise auch sensible Dinge, wie beispielsweise Kontodaten. Jeder, der in einen Verein eintritt, verlässt sich darauf, dass seine Angaben „vertraulich behandelt“ und nicht zum Spielball von divergierenden Interessengruppen im Verein werden. Vielleicht möchte ich ja gar nicht, dass mich Vereinsmitglieder aus der Fußballsparte anschreiben, obwohl ich in der Dartsabteilung bin. Vielleicht möchte ich ja gar nicht, dass meine Kontodaten wegen fehlendem Virenschutz beim klagenden Vereinsmitglied aus dem Internet gehackt und dann dort verkauft werden? Oder ich will von dem Mitglied XY aus persönlichen Gründen gar keine elektronische oder briefliche Post erhalten? Wie belehrt mich das Vereinsmitglied nach Erhalt meiner Daten über den Umgang mit ihnen und meine Rechte nach DSGVO ihm gegenüber?

Stehe ich unter der derzeitigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover, habe ich das zukünftig also hinzunehmen, wenn sich aktuelle Vereinsführung und eine Vereinsopposition im Verein beharken und ich deshalb meine Datenkontrolle verliere. Was interessiert da der Wille des Datengebers? Was interessiert da die Meinung des Landesdatenschutzbeauftragten? Selbst beim Einwohnermeldeamt kann ich die Weitergabe meiner Daten an externe Nutzer untersagen lassen, nur im Vereinsrecht geht das offensichtlich nicht. Bleibt nur der Vereinsaustritt – rechtzeitig! Hoffen wir im Interesse aller Vereine und ihrer Mitglieder, dass Hannover 96 das rechtlich so nicht auf sich beruhen lässt und die höheren Instanzen den Fall grundsätzlich klären. Oder höre ich da schon ein lautes Lachen aus Richtung Luxemburg vom EUGH?

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