Silvesterfeuerwerk in Sehnde: Rücksicht nehmen und Sicherheit beachten

Silvesterfeuerwerk in Sehnde: Rücksicht nehmen und Sicherheit beachten
Gefahrlos mit Feuerwerk ins Neue Jahr kommen: Regeln beachten - Foto: JPH
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Die Stadtverwaltung Sehnde bittet die Sehnder auch in diesem Jahr ausschließlich Feuerwerk mit BAM-Zulassungszeichen zu verwenden. Auch wenn Angebote von illegalen Feuerwerksimporten vielleicht aufgrund der günstigeren Preise zum Kauf locken – denken Sie an Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitmenschen. Achten Sie beim Kauf Ihres Silvesterfeuerwerks auf die aufgedruckten Zulassungszeichen.

Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer aufgedruckt haben (beispielweise „0589-F1-XXXX“ oder 0589-F2-XXXX BAM-Zulassungszeichen) und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen. Wichtig zu wissen: der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Einschränkungen für Sehnde

Der Fachdienst Ordnung und Recht der Stadtverwaltung Sehnde weist außerdem darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.

Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Außerdem wird zum Schutz von jeglichen Tieren darum gebeten, auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe von Tieren, Stallungen, Feldmark und Weideflächen zu verzichten.

Regelung für „Himmelslaternen“

Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von „Himmelslaternen“ aus Brandschutzgründen generell verboten. Es gilt die Grundregel: „Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“

Sicherheitstipps

Folgende Tipps sollten beherzigt werden:

  • nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten
  • Raketen mit dem Führungsstab auf geeignete Art und Weise gegen Umfallen sichern
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen
  • mit Feuerwerkskörpern niemals auf Menschen oder Tiere zielen
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden
  • in Notfällen – also Verletzungen und Bränden – sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Telefonnummer 112 verständigen
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Vorgärten etc. entfernen
  • Fenster und Türen geschlossen halten
  • Einhalten von rücksichtsvollen Abständen zu den örtlich besonderen Gebäuden
  • Reste des abgebrannten Feuerwerks sollten möglichst am Folgetag selbst im Restmüll entsorgt und nicht im Straßenraum liegen gelassen werden

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk der Kategorie 2, wie Raketen und Böller ist nur vom 29. Dezember bis 31. Dezember 2025 zulässig. Das Zünden ist ab 31. Dezember 2025, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2026, 24 Uhr erlaubt.

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