Rückerstattung von Kindertagesstätten- und Tagespflegegebühren in Sehnde

Mit fachaufsichtlicher Weisung vom Freitag, 13.03.2020, hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Gesundheitsämter angewiesen, die erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom Montag, 16.03.20, bis einschließlich 18.04.20 zu untersagen. Ziel der Schließungen der Gemeinschaftseinrichtungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Niedersachsen. Dazu sollen Infektionsketten unterbrochen und neue verhindert werden. Die Maßnahmen sind nach fachlicher Risikobewertung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zwingend erforderlich gewesen.

Kita-Gebühren gibt’s zurück – Foto: JPH

Seit dem 16.03.20 sind somit alle städtischen Kindertagesstätten sowie die Tagespflegestellen in Sehnde geschlossen. Da bereits jetzt eine Schließung bis einschließlich 18.04.20 angeordnet ist, wird gemäß der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde“ eine Erstattung der Benutzungsgebühren sowie des Essensgeldes fällig.

Erstattung vorbereiten

Ziel ist es, den betroffenen Familien möglichst zeitnah das Geld zu erstatten und innerhalb der Verwaltung eine ressourcenschonende Abwicklung dau vornehmen zu können. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am Donnerstag, 26.03.2020, beschlossen, die Erhebung der Kitagebühren, des Essengeldes und der Kindertagespflegegebühren für April 2020 auszusetzen.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung Sehnde die betroffenen Eltern, für den Monat April 2020 die jeweils fällige Gebühr sowie das Essensgeld nicht an die Stadt Sehnde zu überweisen. Besteht für die Kindergartengebühren ein Dauerauftrag, bittet die Stadt Sehnde, diesen möglichst für die April-Abbuchung auszusetzen. Sollte dies nicht möglich sein oder eine Einzugsermächtigung für die Stadt Sehnde bestehen, werden die trotzdem gezahlten Beträge mit einer gewissen Bearbeitungszeit von zirka einer Woche nach Eingang wieder zurückerstattet.

Sollten Eltern aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten bereits im Monat März 2020 Kitagebühren und Essensgeld ganz oder teilweise einbehalten haben, so sind diese Beträge umgehend an die Stadt Sehnde zu überweisen. Eine Verrechnung kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.

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