Region legt Böllerverbot für ausgewählte Straßen und Plätze in der Ostregion fest

Region legt Böllerverbot für ausgewählte Straßen und Plätze in der Ostregion fest

Regionspräsident Steffen Krach hat am Montag, 27. Dezember 2021, die Allgemeinverfügung der Region Hannover zum Böllerverbot unterzeichnet. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sind darin Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht von 21 bis 7 Uhr kein Feuerwerk gezündet werden darf. Die Region Hannover setzt damit die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um. Sie untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.

Sperrbereiche festgelegt für 14 Städte

14 der 21 Städte und Gemeinden haben Straßen und Plätze für das Böllerverbot aus Infektionsschutzgründen benannt, die Eingang in die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefunden haben. Darüber hinaus kann es sein, dass Kommunen in eigener Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörden zum Beispiel aus Brandschutzgründen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote erlassen. Diese Verbote gelten zusätzlich.

Krach appelliert an die Bürger, grundsätzlich auf Feuerwerk zu verzichten und erinnerte an die geltenden Kontaktbeschränkungen: „Wenn wir sehen, was aktuell bei unseren europäischen Nachbarn und auch in Großbritannien los ist, tun wir gut daran, Ansammlungen zu meiden. Das Böllerverbot ist ein aktiver Beitrag zum Infektionsschutz und hilft hoffentlich, die Welle, die mit der Omikron-Variante auf uns zurollt, abzumildern.“

Keine besonderen Plätze, Straßen und Bereiche haben dabei die Städte Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Pattensen benannt.

Böllerverbot in der Ostregion

An den folgenden Stellen gilt in der Ostregion dagegen das Böllerverbot:

Landeshauptstadt Hannover (nur Ostbereich berücksichtigt)

Stadteilbezirk Bothfeld – Vahrenheide:

–     Vahrenheider Markt

–     Sahlkampmarkt

–     Bothfelder Anger

–     Endstation Alte Heide

–     Emmy-Lanzke-Weg (Grünzug in Teilen)

–     Odenwaldstraße Spielplatz und Flächen im Märchenweg

–     Schwarzwaldstraße (Stadtteilpark Sahlkamp)

–     Stadtteilplatz Plauener Straße (Plauener Straße vor Hs. Nr. 24)

–     Altwarmbüchener See

Stadteilbezirk Buchholz – Kleefeld:

–     Schaperplatz

–     Schweriner Platz

–     Roderbruchmarkt und –Passage sowie vor dem Einkaufszentrum E-Center

–     Parkplatz Einkaufszentrum Heidering (das Grundstück „Parkplatz“ ist privat) – Heideviertel

–     Kantplatz

Stadteilbezirk Misburg-Anderten:

–     Platz der Begegnung

–     Stadtteilpark Steinbruchsfeld komplett

–     Meyers Garten

Stadteilbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode:

–     Klönschnackplatz – Kirchrode (Bereich um die Haltestelle Großer Hillen, um den Kurvenverlauf herum)

–     Neunkirchner Platz

–     Spielplatz Lange-Feld-Str. – gegenüber dem Vinzenz-Krankenhaus

–     Bemeroder Rathausplatz

–     Spargelacker (Spielplatz)

–     Feldbuschwende (Spielplatz)

–     Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)

Gemeinde Isernhagen

–     Fußgängerzone am Rathaus Bothfelder Str. 29-33

Stadt Laatzen

–     Grand-Quevilly-Passage mit den jeweiligen Zugängen vom Leineplatz, der Erich-Panitz-Straße und Am Wehrbusch

Stadt Langenhagen

–     Das Gebiet um die Fußgängerzone am Marktplatz, mit konkret folgenden Begrenzungen:

  • Bothfelder Straße
  • Schützenstraße
  • Schönefelder Straße
  • Konrad-Adenauer-Str.,
  • außerdem der Parkplatz südwestlich des CCL

–     Fußgängerzone Seestädter Platz / Kaltenweider Platz

–     Fußgängerzone Walsroder Str. vor Cinemotion vollflächig

–     Le-Trait-Platz in Godshorn

–     Das gesamte Gelände des Silbersees inklusive Liege- und Grillwiesen sowie Parkplätze

–     Der Wietzeblick inklusive der Wanderwege und Grünflächen des Hügels bis hinunter zum ebenerdigen Gelände

Stadt Sehnde

OT Rethmar Ortskern gemäß Kartenausschnitt

Der Verbotsbereich für den Ortsteil Rethmar – Garfik: Region Hannover

–     Bereich Gutsstraße (bis Schäferei bzw. B65),

–     Poststraße (bis zur B65)

OT Sehnde Ortskern gemäß Kartenausschnitt

Der Verbotsbereich für die Kernstadt Sehnde – Grafik- Region Hannover

–     Bereich östlich Mittelstraße:

·         bis Bachstraße, Fimbergstraße, Am Ladeholz 2-14, Kanalstraße bis Gretenberger Straße, das Ladeholz

–     Bereich südlich Mittelstraße:

·           bis Kurze Str., Gretenberger Str./ Ecke Kanalstr., Vorsteher-Rust-Str.

–     Bereich westlich Mittelstraße:

·         bis zur Bahnlinie sowie der Bereich Papenholz (schwarzer Weg – B 65 von der Bahnstrecke bis zur Waldstr. – Waldstr.)

–     Bereich nördlich Mittelstraße:

·         bis Kurt-Lau-Weg, Im Nordfelde, Paula-Königheim-Str. 14 – 21

Gemeinde Uetze

–     Hindenburgplatz

–     Kaiserstraße zwischen Burgdorfer Straße und Kirchstraße

–     Bentestraße zwischen Kaiserstraße und Brunnenstraße

–     Kreisverkehr Burgdorfer Straße/ Dollberger Straße bis einschließlich der Fußgängerüberwege der einmündenden Straßen

–     Schulzentrum Uetze inkl. Busbahnhof

–     Platz Am Pappaul

–     Spielplatz am Böschansweg, zwischen Bartlingenkamp und Richtweg

Es gilt ausschließlich die komplette Allgemeinverfügung, die im Internet abrufbar ist.

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