OVG Lüneburg erlaubt  Prostitution in Niedersachsen wieder

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Freitag, 28.08.2020, die Regelungen der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Prostitution außer Vollzug gesetzt. Das Gericht entschied, dass auch für Bordelle und die Straßenprostitution die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen anzuwenden seien. Die bisher angeordnete Schließung der Prostitutionsstätten sei nicht verhältnismäßig und verletze den Antragsteller in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit.

OVG kippt eine Corona-Regel in Niedersachsen – Foto: Ajel auf pixabay.de

Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des OVG zur Kenntnis und verweist darauf, dass die Auflagen des Paragraphen 8 der gültigen Rechtsverordnung, insbesondere die Pflicht zur Kundendokumentation und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung, ausdrücklich auch für Dienstleistende in diesem Gewerbe gilt. Die Corona-Verordnung des Landes wird nach gewissenhafter Auswertung der Entscheidung des OVG zeitnah entsprechend angepasst. Ob dies dan auch Kontrollen beinhaltet, bleibt abzuwarten.

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