Neue Corona-Allgemeinverfügung der Region Hannover

Die Region Hannover hat die bestehende Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes erweitert.

Die Maskenpflicht am Maschsee vom Nordufer und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis einschließlich zum Parkplatz Strandbad sowie an der Promenade Steinhuder Meer von der Uferpromenade – zwischen Strandterrassenplatz und Deichstraße wird zeitlich ausgedehnt. Sie gilt jetzt von 10 bis 19 Uhr. Die Allgemeinverfügung trat am Freitag, 26.02.2021, in Kraft und ist vorerst gültig bis einschließlich 22. März 2021.

Zusätzliche Festlegung der Örtlichkeiten für eine Maskenpflicht
Am Maschsee gilt erweiterte Maskenpflicht – Foto: JPH

Unabhängig von der Einhaltung des Abstandsgebotes gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für das Gebiet der Region Hannover

  • in Fußgängerzonen werktags (Montag bis Sonnabend) in der Zeit von 8 bis 19 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10 bis 16 Uhr
  • für Wochenmärkte in der Zeit von 7 bis 19 Uhr für dort tätige Gewerbetreibende, Marktbesucherinnen und Marktbesucher und auch Passanten,
  • für die in der Anlage der Corona-Allgemeinverfügung genannten öffentlichen Bereiche täglich in der Zeit von 10 bis 19 Uhr

Die neuen Bereiche für Hannover und Wunstorf sind folgendermaßen definiert:

  • Landeshauptstadt Hannover: Maschsee mit Nordufer und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis einschließlich zum Parkplatz Strandbad
  • Wunstorf mit der Promenade Steinhuder Meer auf der Uferpromenade zwischen Strandterrassenplatz und Deichstraße
Geltungsdauer und Ausnahmen

Die Geltungsdauer der Zweiten Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Gebiet der Region Hannover vom 04.02.2021 wird bis einschließlich 22. März.2021 verlängert.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 26. Februar 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 22. März 2021.

Begründung

Die Region Hannover ist zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes. Aufgrund der längeren Tageshelligkeit und des damit verbundenen veränderten Freizeitverhaltens wird die zeitliche Geltungsdauer für die genannten Örtlichkeiten von 16 Uhr auf 19 Uhr ausgedehnt. Im Übrigen bleiben die Regelungen der Allgemeinverfügung unverändert, da auf dem Gebiet der Region Hannover keine wesentliche Verringerung des Infektionsgeschehens eingetreten ist.

Sie finden die komplette Allgemeinverfügung im Internet zum Download.

Regionspräsident Hauke Jagau spricht zur Ausweitung der Maskenplicht.

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