Kartierungsarbeiten für den 380-kV-Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord

Kartierungsarbeiten für den 380-kV-Ersatzneubau Landesbergen – Mehrum/Nord

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT will die bestehende 220-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Landesbergen und dem Umspannwerk Mehrum/Nord durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung ersetzen. Das Projekt wird als Freileitung geplant. In den kommenden Monaten werden in den zu untersuchenden Trassenkorridoren Daten für das Raumordnungsverfahren gesammelt. Im Rahmen dessen sollen alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im Untersuchungsgebiet erfasst und mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden. Im Bereich Sehnde erfolgen diese Arbeiten vom 04.04.2022 bis 30.04.2023.

Beauftragte Firma

Die Kartierungsarbeiten werden vom Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dabei ist es erforderlich, dass die Beauftragten Kartierer Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen Bittet TenneT alle betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter, die Mitarbeiter des Umweltplanungsbüros Dr. Kübler oder dessen Nachunternehmer beim Zugang zum jeweiligen Grundstück zu unterstützen.

Umfang der Kartierungsarbeiten

Für den geplanten Ersatzneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab 4. April 2022 bis voraussichtlich 30. April 2023 finden diese im Bereich des Trassenkorridors statt. Dabei werden Biotop-, Brut- sowie Gast- und Rastvogelkartierungen vorgenommen. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen.

Die betroffenen Gebiete werden nach Möglichkeit von öffentlichen Straßen und Wegen aus begutachtet und bei Bedarf nur kurzzeitig betreten. Geräte werden nicht eingesetzt, die Flächen werden nicht befahren.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

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