Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – Hunde in Sehnde bitte anleinen

Der Gesetzgeber hat im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung festgelegt, dass Hunde in Niedersachsen in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 15. Juli Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz, der Bundeswehr oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Wild bereits auf große Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören bereits durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten. Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen.
Im Zweifel sollte jeder Hundehalter „der Natur den Vorzug“ einräumen. Dadurch werden frei lebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung, gerade auch durch Erholungssuchende, zurückgehen.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis darauf, dass es während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt ist, Bäume zu fällen oder Hecken und Bäume stark zu beschneiden. Wenn die Hecken im Frühsommer ausgetrieben haben, kann man sie jedoch vorsichtig etwas zurückschneiden. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden. In solchen Fällen muss der Schnitt verschoben werden.
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