Beantragung der THG-Quote für E-Autofahrer

Wer ein reines Elektrofahrzeug (Batterieelektrofahrzeug) in Deutschland zulässt, schont nicht nur die Umwelt, sondern kann auch finanziell direkt davon profitieren. Über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet der Gesetzgeber Mineralölunternehmen dazu, ihre CO₂-Emissionen zu senken. Das eingespannte CO₂ von E-Autofahrern und Firmennutzern wird dabei zur wertvollen Handelsware. Mit dem kostenlosen Service der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) lässt sich dieser Bonus unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand in bares Geld umwandeln (SN berichtete).
Die Beantragung der THG-Prämie ist für Verbraucher und Unternehmen denkbar einfach gestaltet. Es werden weder technische Vorkenntnisse noch langwierige Formulare benötigt.
Ziel ist es, den Zugang zur THG-Prämie so barrierefrei wie möglich zu gestalten. E-Mobilisten müssen lediglich ein Foto oder einen Scan ihres Fahrzeugscheins – Zulassungsbescheinigung Teil I – auf dem Portal der EVS hochladen. Den gesamten administrativen Prozess – von der Bündelung über die Zertifizierung durch das Umweltbundesamt bis hin zum Verkauf an die Quotenabnehmer – wird über die EVS übernommen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Einen Anspruch auf die jährliche Prämie hat jede Person oder Firma, die als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies gilt sowohl für private Personenwagen als auch für geschäftliche E-Flotten, E-Leasingfahrzeuge und sogar für bestimmte Elektro-Zweiräder, sofern diese zulassungspflichtig sind. Wichtig ist dabei zu wissen: Die THG-Prämie kann für jedes Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden. Wer sein E-Auto im Laufe des Jahres gebraucht kauft, sollte daher prüfen, ob der Vorbesitzer die Quote für das aktuelle Jahr bereits geltend gemacht hat.
Die THG-Quote bei Beantragung durch die EVS beträgt für das Jahr 2026 für ein E-Auto 165 Euro und ein für E-Leichtnutzungsfahrzeug 247,50 Euro
Wichtige Fristen für das Jahr 2026
E-Auto-Halter sollten mit dem Antrag nicht zu lange warten. Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Quoten für das laufende Jahr beim Umweltbundesamt endet am 15. November 2026.
Nach der erfolgreichen Zertifizierung durch die Behörden wird die Prämie direkt auf das Bankkonto des Fahrzeughalters überwiesen. Interessierte E-Autofahrer können ihren Antrag ab sofort übers Internet einreichen. Auch für das Jahr 2027 kann die THG-Prämie bereits beantragt werden. Die Höhe wird im kommenden Jahr festgelegt.
Ansprechpartner der Stadt Sehnde ist Peter Wissmann unter der Telefonnummer 05138/707-271 oder per E-Mail an peter.wissmann@sehnde.de. Er stellt bei Bedarf den Kontakt zur Energieversorgung Sehnde her.
Die ursprüngliche Pressemitteilung der Stadt Sehnde wurde teilweise mit KI generiert
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