B 65/Südschnellweg: Planungen durch Beschluss des OVG Lüneburg bestätigt

B 65/Südschnellweg: Planungen durch Beschluss des OVG Lüneburg bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat einen weiteren Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Südschnellweg (B3, 6, 65) in Hannover abgelehnt. Dabei hat das Gericht die Angemessenheit der Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei der Größe und Dimensionierung der Fahrbahnen vollumfänglich festgestellt. Ebenfalls stellt das Gericht fest, dass im Zuge der Gesamtabwägung Natur und Landschaft intensiv einbezogen wurden.

„Natürlich bin ich sehr erleichtert, dass unsere Planungen sowohl im Hinblick auf die Größe als auch der Vereinbarkeit mit Natur und Klima als angemessen eingestuft worden sind. Ich hoffe jetzt sehr, dass die Akzeptanz des Projektes gerade auch bei den Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden kann, die unserem Vorhaben bisher kritisch gegenüberstanden“, bilanzierte Eric Oehlmann, Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Öffentlichkeit gut informieren

Auch weiterhin wird die NLStBV die Anliegen der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft in ihren Planungen berücksichtigen. Durch den seit 2016 stattfindenden Planungsdialog und öffentliche Infomärkte wurde die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren intensiv in den Planungsprozess eingebunden. Der Planungsdialog, in dem sich Verbände, Bürger, Bezirksratsmitglieder und Anliegende einbringen, wird auch während der Bauphase fortgesetzt werden. Weitere öffentliche Veranstaltungen sind geplant.

Die NLStBV verfolgt das Ziel, den Südschnellweg als Lebensader für Hannover zu erhalten: Er soll auch in Zukunft zuverlässig als wichtige überregionale Verkehrsachse fungieren. Indem er die Innenstadt vom Durchgangsverkehr freihält, spielt er auch eine wichtige Rolle für die Mobilitätswende. „Mit einem intakten Südschnellweg ziehen wir Verkehre aus der Stadt heraus. Immerhin nutzen bis 55.000 Bürger den Südschnell am Tag“, erläutert Oehlmann. Abschließend verweist der Präsident auf einen besonders wichtigen Aspekt: „Das OVG Lüneburg hat klargestellt, dass ein Verzicht auf die Seitenstreifen von jeweils zwei Meter Breite ohne eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht möglich sei.“

Mit den strittigen Baumaßnahmen im Bereich der Leinemasch wird die NLStBV aber erst beginnen, sobald das OVG über alle Eilanträge entschieden hat.

(Bild oben: Der Seitenstreifen ist in Ordnung – Foto: JPH/Archiv)

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