Urlaubszeit: Vor dem Abflug Pässe prüfen

Urlaubszeit: Vor dem Abflug Pässe prüfen
Rechtzeitig an die Ausweise und Pässe denken - Foto: GAH

Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubszeit sollten alle Lehrter Bürger die Gültigkeit ihrer Reisepässe und Personalausweise prüfen, damit die lang ersehnte Urlaubsreise nicht bereits am Flughafen endet.

Sind Reisepass oder Personalausweis abgelaufen, müssen neue Dokumente beantragt werden. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei hierfür zirka drei Wochen. Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt werden. Es lohnt sich also, rechtzeitig auch an diese Dinge zu denken.

Pässe und Ausweise können im Bürgerbüro der Stadt Lehrte, nach vorheriger Terminvereinbarung, beantragt werden. Termine können online auf der Homepage der Stadt Lehrte oder unter der Telefonnummer 05132/505-23 45 vereinbart werden.

Persönliche Anwesenheit erforderlich

Wegen der im Antragsverfahren direkt im Bürgerbüro zu leistenden Unterschrift können die Anträge nur persönlich gestellt werden. Bei Personen unter 18 Jahren (bei Reisepässen) oder unter 16 Jahren (bei Personalausweisen) ist darüber hinaus in der Regel zusätzlich auch die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Hierfür entsprechend vorbereitete Formulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren stehen im Internet zur Verfügung.

Bei der Antragstellung werden neben einem biometrischen, aktuellen Lichtbild in der Größe 35 x 45 Millimeter, dem bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass auch die Geburts- (bei ledigen Personen) oder die Heiratsurkunde benötigt.

Zahlung bei Antragstellung

Die Ausstellung eines Personalausweises kostet 37 euro, Personen unter 24 Jahre zahlen 22,80 Euro. Für die Ausstellung eines Reisepasses fallen Gebühren in Höhe von 70 Euro an. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen 37,50 Euro. Die Gebühren müssen bereits bei Antragstellung entrichtet werden.

Allen Urlaubsreisenden wird zudem empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Das Auswärtige Amt hält hierzu umfangreiche Hinweise bereit.

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