Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2022 und 2023: Lehrte verschickt Bescheide

Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2022 und 2023: Lehrte verschickt Bescheide
Die Straßenreinigungsgebühren werden in Lehrte fällig - Foto: JPH

Die Stadt Lehrte wird in der kommenden Woche die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung für die Jahre 2022 und 2023 versenden.

Zu beachten ist, dass nicht zwingend alle gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer einen Gebührenbescheid für das Jahr 2022 erhalten. Denn sofern im Jahr 2022 ausschließlich eine Veranlagung für den Winterdienst erfolgt ist und unterjährig keine Veränderungen aufgetreten sind, erfolgt kein Versand eines neuen Gebührenbescheides.

Grundstückseigentümer an Straßen, in denen vollumfängliche und längerfristige Baumaßnahmen stattfinden, werden von den Straßenreinigungsgebühren entlastet, bis die Reinigung der Straße durch die Kehrmaschine wieder aufgenommen wird. Die Gebühren sind dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Bescheide zu zahlen.

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