Stadt Lehrte gibt Hinweise zu Räum- und Streupflichten

Stadt Lehrte gibt Hinweise zu Räum- und Streupflichten
Das Freihalten der Geh- und Radwege in Lehrte sind Sache der Anlieger - Foto: Red
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Angesichts der aktuellen und weiterhin angekündigten winterlichen Witterung weist die Stadt Lehrte auf die geltenden Regelungen der Straßenreinigungsverordnung hin.

Grundsatz: Abstumpfende Streumittel

Gemäß der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Lehrte sind beim Streuen im Stadtgebiet Lehrte grundsätzlich abstumpfende Streumittel wie Sand, Split oder Granulat zu verwenden. Diese Regelung gilt auch bei der derzeitigen Wetterlage fort.

Ausnahmen bei besonderen Gefahrensituationen

Die Verordnung sieht jedoch ausdrücklich vor, dass an besonders gefährlichen Fahrbahnstellen sowie auf Gehwegen mit Stufen auftauende Mittel wie Streusalz eingesetzt werden dürfen, wenn dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist. In diesen Fällen ist der Einsatz auf die geringstmögliche Dosierung zu beschränken. Ein generelles oder flächendeckendes Aufheben des Streusalzverbotes ist in Lehrte nicht vorgesehen. Die Anwendung auftauender Mittel erfolgt stets im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung und nur dort, wo besondere Gefahrenlagen dies erforderlich machen. Die Stadt Lehrte bittet alle Bürger, bei der Wahl der Streumittel verantwortungsvoll und situationsgerecht zu handeln. Vor dem Hintergrund der anhaltend extremen Witterungsverhältnisse wird die Stadt bei der Beurteilung entsprechender Sachverhalte die besonderen Umstände der aktuellen Wetterlage berücksichtigen.

Wo muss geräumt und gestreut werden?

Die Räum- und Streupflicht umfasst insbesondere

  • Gehwege,
  • Geh- und Radwege sowie kombinierte Geh- und Radwege,
  • bei Tauwetter die Bereiche der Regenwassereinläufe (ausgenommen an Hauptstraßen).
  • Auf sonstigen Straßen erstreckt sich die Pflicht zusätzlich auf
  • Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, sofern mit Verkehrsgefahren zu rechnen ist,
  • Parkspuren,
  • sowie bei Tauwetter die Rinnsteine.

Wann muss geräumt und gestreut werden

Die Arbeiten sind vorzunehmen

  • werktags von 7 bis 21 Uhr,
  • sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr.

Bei länger anhaltendem Schneefall oder starkem Frost sind die Maßnahmen in angemessenen Abständen zu wiederholen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Arbeitshinweise

  • Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 Metern zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein 1,00 Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks freigehalten werden.
  • Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, sondern nur an den Gehwegrand oder an die Bordsteinkante geräumt werden.
  • Schneeberge dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden oder unnötig behindern.
  • Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.
  • Schnee darf nicht auf Nachbargrundstücke, in Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation geräumt werden.

Die Stadt Lehrte bittet alle Einwohner, bei den Räum- und Streuarbeiten stets auf den fließenden Verkehr zu achten.

Der städtische Winterdienst ist mit allen verfügbaren Kräften im Dauereinsatz und arbeitet kontinuierlich an der Sicherung unter anderem der kommunalen Straßen und Wege. Zudem steht die Stadt Lehrte im regelmäßigen Austausch mit den übergeordneten Behörden, die für die Reinigung der Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zuständig sind.

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