Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“: Lehrte mit Bahnhofstraße/Rathausquartier dabei

Dem Antrag der Stadt Lehrte zur Aufnahme in das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ wurde entsprochen. Dies hat das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Mitte September mitgeteilt. Konkret hatte sich die Stadt Lehrte im Rahmen dieses Förderprogrammes mit dem Projekt „Städtebaulicher Ideenwettbewerb Bahnhofstraße/Rathausquartier“ beworben.

Lehrte bekommt Planungsförderung – Foto: JPH

Gemeinsam mit dem Kooperationspartner, der DB Netz AG – Regionalbereich Nord mit Beteiligung der DB Immobilien sowie der DB Service & Station AG soll ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Neugestaltung des Bereiches Bahnhofstraße/Rathausviertel initiiert werden. Insbesondere die vielschichtigen, in Wechselbeziehungen stehenden Aufgaben, Flächenansprüche und Fragestellungen im Rahmen einer möglichen Neuordnung des Entwicklungsgebietes sollen thematisiert werden. Ziel ist es, langfristige und zukunftsfähige  Entwicklungsperspektiven für das Entwicklungsgebiet aufzuzeigen, das auf Grund der überörtlichen Bedeutung des Bahnhofs eine große Ausstrahlungswirkung hat.

Experten werden die Stadt beraten

In bereits im Vorfeld geführten Gesprächen ist die Stadt Lehrte bei der Bahn auf eine grundsätzliche Zustimmung und Entgegenkommen gestoßen. Als große Herausforderung wird der Umgang mit den vorhandenen betriebsnotwendigen Leitungen der Bahn auf dem Gelände gesehen. Gleichzeitig mit der Aufnahme in das Förderprogramm wurde der Stadt Lehrte die Inanspruchnahme von Experten bei der Entwicklung des Förderantrages bewilligt. Diese werden die Stadt Lehrte bei der Antragsstellung auf Fördermittel unterstützen.

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein neues Förderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Insgesamt werden vom Land für die Jahre 2019 und 2020 fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl konkrete Projekte als auch Beratungsleistungen für die Ausarbeitung des Projektantrages. Der Fördersatz liegt bei 60 Prozent, in Ausnahmefällen für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent und liegen je Projekt zwischen 75 000 und 300 000 Euro. Die jeweilige Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre.

Ziele des Programmes sind die Stärkung der Ankerfunktion von niedersächsischen Städten und Gemeinden ab 10 000 Einwohner mit grund- und mittelzentraler Bedeutung für die umgebenden ländlichen Räume, die Vernetzung der Zentren mit der ländlichen Umgebung, die Steigerung der Attraktivität, Lebensqualität sowie Urbanität betroffener Kommunen, das Halten von Einwohnerinnen und Einwohnern als auch die Gewinnung von Neubürgern.

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