Fälle von Vogelgrippe bei Wildgänsen in Lehrte und der Region: Tipps zur Vorbeugung

Fälle von Vogelgrippe bei Wildgänsen in Lehrte und der Region: Tipps zur Vorbeugung
Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln (hier Wildgans und Hausgans) muss vermieden werden - Foto: JPH
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An den Zuckerfabriksteichen in Lehrte ist bei Wildgänsen die Vogelgrippe (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt worden. Die Untersuchung von verendeten Tieren ergab einen Seuchenbefund. Im Bereich Lehrte, am Altwarmbüchener See und im Neustädter Raum wurden weitere tote Vögel gefunden und werden aktuell noch untersucht. Die Region Hannover ist bei solchen Fällen mit den Kommunen, in denen die Tiere gefunden wurden, im engen Austausch.

Ist das Virus für Menschen gefährlich?

Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung denkbar. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich ein totes Tier finde?

Fassen Sie das verendete Tier zur Sicherheit nicht an, denn die Tiere könnten auch andere Krankheiten übertragen. Tote Wildvögel – insbesondere Wasservögel und Greifvögel – sind dem FB 39 Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover zu melden unter der Telefonnummer 0511/61 62 20 95 oder per E-Mail an fbvv@region-hannover.de.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Wildvögel erkranken häufig selbst nicht an Vogelgrippe. 

Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden.

Wie kann der Vogelgrippe vorgebeugt werden?

Die Region Hannover ruft Geflügelhalter zu vermehrter Wachsamkeit und Einhaltung mindestens folgender Biosicherheitsmaßnahmen auf: Wechseln des Schuhwerks – Stallschuhe nur für den Stall -, Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung.

Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Das wird wie folgt erreicht: Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung darf nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane. 

Geflügel darf auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahern. Diese Vorschriften dienen dazu, die Einschleppungsgefahr von Vogelgrippe durch Wildvögel zu minimieren.

Die Region Hannover lässt weiterhin tote Wildvögel, insbesondere Wasservögel, untersuchen. Wenn sich vermehrt die Verdachtsfälle auf Vogelgrippe bestätigen, wird die Region Hannover weitere Maßnahmen treffen und darüber informieren.

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