Sportstättensanierungsprogramm – Ende der Antragsfrist für 2020

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) fördert seit dem vergangenen Jahr und noch bis zum Jahr 2022 die Sanierung kommunaler und vereinseigener Sportstätten mit zusätzlichen 100 Millionen Euro.

Den Sportvereinen wird geholfen – Logo: Innen- u.Sportministerium

261 Anträge gestellt

Nachdem das Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen bereits 2019 großen Anklang bei den niedersächsischen Kommunen gefunden hat, wurde auch 2020 ein solches Förderprogramm ins Leben zu rufen. Ursprünglich war der Stichtag für die Abgabe von Anträgen der 31. März 2020. Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen wurde dieser auf den 30. April 2020 verschoben. Insgesamt sind 261 (2019: 217) Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Sanierung von Sportstätten mit einer beantragten Fördersumme von insgesamt mehr als 90 Millionen (2019: knapp 70 Millionen) Euro beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingegangen. Davon entfallen 167 (2019: 119) Anträge auf die Sanierung von Sporthallen, 30 (2019: 29) Anträge auf die Sanierung von Hallenschwimmbädern, 26 (2019: 28) Anträge auf die Sanierung von Sportplätzen, 15 (2019: 9) Anträge auf die Sanierung von Laufbahnen, 22 (2019: 31) Anträge auf die Sanierung sonstiger Sportstätten und ein Antrag (2019: ein Antrag) auf Sanierung des Sportleistungszentrums.

Investitionsstau abbauen

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Gerade der Breitensport hilft uns nicht nur, gesund und fit zu bleiben, er überwindet auch Vorbehalte und fördert Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg. Dabei gilt: Ohne funktionierende Sportstätten, kein Sport. Gut erhaltene Sportstätten sind elementar wichtig für Niedersachsens Sportlerinnen und Sportler. Die Sportstättenförderung trägt dazu bei, die Infrastruktur zu erhalten und den über die Jahre entstandenen Investitionsstau nachhaltig abzubauen.“

Auch der RGF profitiert mit knapp 39 ooo Euro von den Zuschüssen – Foto: JPH

Im Jahr 2020 stehen für die Vielzahl an Anträgen deshalb Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 24 Millionen (2019: 8 Millionen) Euro zur Verfügung. Welche Kommunen eine Landeszuwendung erhalten werden, soll im Sommer entschieden werden.

Pistorius: „Schwerpunkt unserer Förderung ist nach wie vor die Sanierung von multifunktionalen Sporthallen sowie von Hallenschwimmbädern. Wenn in Einzelfällen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe möglich. Dahinter steht der Grundsatz, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen müssen, Sport treiben zu können.“ Entscheidungskriterien sind dabei, wie bereits im Vorjahr, insbesondere das Alter, eine Verbesserung des energetischen Zustandes, die Auslastung der Sportstätte sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel.

Normalerweise bis zu 40 Prozent Zuschuss

Die Zuwendung des Landes wird in der Regel in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll jeweils mindestens 50 000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 80 Prozent betragen. Maximal werden bei Sporthallen 400 000 Euro und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt.

Es können bereits jetzt Anträge für die Jahre ab 2021 gestellt werden. Der nächste Antragsstichtag ist der 31. März 2021.

Auch Sportvereine profitieren im Rahmen des 100 Millionen Euro-Sportstättensanierungsprogramms von den Fördermitteln. Wie schon im Vorjahr stellt das Land dem LandesSportBund Niedersachen fünf Millionen Euro zur Verfügung, die dieser an die Vereine weiterleitet. Der LSB hat bereits entschieden, welche 81 Vereine in diesem Jahr davon profitieren. Danach erhalten der FC Lehrte, der Lehrter SV, der RV für das Große Freie (RGF) und der SV 06 Lehrte, zwischen 30 000 und 100 000 Euro für ihre Projekte.

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