DFL lehnt Übernahme von 96 ab – Verein plant gerichtliche Schritte

Mit der neuen Saison geht es beim Fußballbundesligisten Hannover 96 nicht nur auf dem Platz in die nächste Runde: Heute hat die DFL den Antrag auf Ausnahme von der 50+1-Regel für Hannover 96 einstimmig abgelehnt. Als Begründung führte die DFL dabei an, dass der Präsident von Hannover 96 den Verein nicht ausreichend „erheblich gefördert“ habe. DFL-Präsident Reinhard Rauball betonte dazu, dass sich die DFL die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber die Satzung eben konsequent angewendet habe.

96-Präsident Martin Kind wird jetzt wohl den Weg der ordentlichen Gerichte beschreiten – Foto: JPH/Archiv

Damit bliebe als nächster, sportlicher Schritt nur die Anrufung des Ständigen Schiedsgerichtes der Lizenzligen. Wer Martin Kind jedoch kennt und das Hickhack seitens der DFL im Vorfeld verfolgt hat, geht davon aus, dass der Präsident nun vor ein ordentliches Gericht gehen wird. Und dort könnte für die DFL etwas herauskommen, das Auswirkungen wie einst das Bosman-Urteil haben könnte.

Hier hat man eine Chance der sportinternen Regelung verschenkt und wird nun vielleicht fremdbestimmt werden – und ist dann zukünftig auch nicht mehr Herr des eigenen Hauses. Dass die DFL sich selbst nicht ganz sicher ist, zeigt möglicherweise auch ein parallel gestellter Prüfantrag an das Bundeskartellamt mit der Bitte, die 50+1-Regel auf kartellrechtliche Bedenken zu prüfen. Hier baut man wohl schon mal vor oder versucht, die eigene Position mit einem Kartellamtsbescheid zu verbessern.

Der Verein Hannover 96 hat nach der Bekanntgabe der Entscheidung auch sofort reagiert und erklärt seinerseits:
„Hannover 96 nimmt die Entscheidung des Präsidiums der Deutschen Fußball-Liga (DFL), den Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel abzulehnen, zur Kenntnis. Das gilt für den Verein, die Kapitalgesellschaften und Herrn Kind persönlich.

Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben. Wir sind überzeugt, die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung rechtlich sicher und vollständig nachgewiesen zu haben. Unserer Meinung nach ist die Ablehnung unseres Antrags satzungswidrig erfolgt.“

Mehrere Vereine der Bundesliga sind schon von der Regel ausgenommen – warum also nicht Hannover? – Foto: JPH

So stellt der Verein demzufolge noch einmal fest, dass der Ausnahme-Antrag, der gemeinsam von Hannover 96 e.V., Hannover 96 KGaA und Herrn Kind gestellt wurde, auf der Basis der bestehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 macht mit dem Antrag lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits zuvor gewährt wurden.

„Welche Unsicherheit seitens der DFL und des Präsidiums herrscht und auf welchem unsicheren rechtlichen Terrain diese Entscheidung zulasten von Hannover 96 erfolgt ist“ so der Verein, „ergibt sich schon daraus, dass die DFL selbst das Bundeskartellamt anruft, damit dort den Fragwürdigkeiten und den offenkundigen Problemen dieser Regelung nachgegangen wird. Leider sind die DFL und das Präsidium offensichtlich nicht in der Lage, selbst eine rechtmäßige Situation herzustellen und die eigenen Belange der Liga zu gestalten.“

Klar ist auch, dass auf Grund der Ablehnung die gerade erst wieder angelaufene positive Entwicklung von Hannover 96 beeinträchtigt wird. „Wir werden versuchen, Schaden von Verein und Lizenzspielerbereich abzuwenden. Wir werden nun den angekündigten Weg gehen und alle notwendigen und rechtlichen Schritte einleiten“, so der Verein abschließend.

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