Wasserentnahmegebühr wird an Inflation zweistellig angepasst – Sportvereine und Wirtschaft begünstigt

Wasserentnahmegebühr wird an Inflation zweistellig angepasst – Sportvereine und Wirtschaft begünstigt
Die Entnahme von Wasser wird deutlich teurer - Foto: JPH

Zum Zweck des Inflationsausgleichs werden die Gebührenansätze der Wasserentnahmegebühr angepasst und damit leicht erhöht. Eine entsprechende Rechtsänderung hat die Landesregierung am  Dienstag , 05.12.2023, beschlossen. Sie soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Dabei wird die Preissteigerung an die  Inflation mit 13,7 Prozent angepasst, für die Wirtschaft soll es jedoch kostenneutral bleiben; Sportvereine sollen ganz vom Wassergeld für Bewässerungen befreit werden.

Das Kabinett hatte den entsprechenden Verordnungsentwurf im August dieses Jahres zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Nach Abschluss dieser Beteiligung wird die Neuregelung ab 2024 in Kraft treten. Das Niedersächsische Wassergesetz sieht vor, dass eine Anpassung der Gebührensätze vorgenommen wird, wenn die Verbraucherpreise seit der letzten Änderung der Verordnung um mindestens zehn Prozent gestiegen sind. Diese Voraussetzung war zum Jahresende 2022 erfüllt. Die noch geltenden Gebührensätze sind seit dem 01.01.2021 in Kraft und der Verbraucherpreisgesamtindex des Statistischen Bundesamtes weist für die Jahre 2021 und 2022 eine Preissteigerung von insgesamt  13,4 Prozent aus. Diese wird nun ab 2024 auf die Wasserentnahmegebühr übertragen.

Wirtschaft  und Sportvereine

Parallel wird dem Landtag eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes empfohlen, um die Erhöhung für Teile der Wirtschaft kostenneutral zu halten. Für Sportvereine soll die Gebühr für die Bewässerung von vereinseigenen Sportanlagen ganz entfallen. 

Vorgeschlagen wird dafür eine Änderung, die Entlastungen für die chemische Industrie und gewerbliche Wirtschaft regelt, sodass es für diese nicht zu einer Mehrbelastung bei eigenen Entnahmen durch den Inflationsausgleich kommt. Dazu soll es einen neuen Ermäßigungstatbestand geben, der rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten könnte.

Ebenfalls vorgeschlagen wird ein Freistellungstatbestand zugunsten von Sportvereinen, der im NWG angefügt werden könnte und die Entnahme durch einen eingetragenen Verein zur Unterhaltung einer von ihm genutzten Sportstätte frei stellt.

Erhöhung für den Naturschutz

Die Wasserentnahmegebühr ist für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser zu zahlen. „Die Anpassung der Gebühr soll die Anreizwirkung der Umweltabgabe aufrechterhalten, um die wichtige Ressource Wasser sparsam zu verwenden“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. Die Mehreinnahmen aus der Wasserentnahmegebühr in erwartbarer Höhe von zirka zehn bis elf Millionen Euro werden zweckgebunden für den Gewässer- und Naturschutz eingesetzt.

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