Versammlung der Initiative Querdenken-511 in Hannover verboten

Durch die Initiative Querdenken-511 wird in einschlägigen Telegram-Chats seit mehreren Tagen für den Abend des 04.04.2021 eine Versammlung am Privatwohnsitz des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil ausgerufen. Dabei wurde zwischen den Chatteilnehmern auch die Frage diskutiert, ob die Versammlung ordnungsgemäß bei der Versammlungsbehörde angezeigt worden sei. Das wurde in den Chats von den Initiatoren der Versammlung bejaht, so die Polizei.

Anzeige zu spät erfolgt
Die Versammlung ist untersagt worden – Foto: JPH/Symbolfoto

Gegenüber der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover wurde erst am Freitag, 02.04.2012, – und damit nach Fristablauf – eine sich fortbewegende Versammlung von 1000 Teilnehmern der Querdenken-Bewegung vor dem und im unmittelbaren Umfeld des Wohnhauses des Ministerpräsidenten angezeigt. Dabei wurde der Versammlungsbehörde auch eine Mail des Anzeigenden mit einer inhaltsgleichen Versammlungsanzeige vom 29.03.2021 übersandt. Die hatte der Absender am 29.03.2021 an eine nicht existente E-Mail-Adresse gesandt und die infolgedessen die Versammlungsbehörde bisher nicht erreicht hat. Auch postalisch ist bis zum Freitag keine Versammlungsanzeige bei der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover eingegangen.

Nach dem nicht fristgerechten Eingang der Versammlungsanzeige am Freitag wurde der Versammlungsanzeigende gleichwohl unverzüglich durch die Versammlungsbehörde kontaktiert und zu einem Kooperationsgespräch eingeladen. In diesem zeigte sich der Anzeigende unkooperativ und lehnte insbesondere jedwede Verlegung seines Versammlungsortes ab, obwohl ihm seitens der Versammlungsbehörde mehrere geeignete Örtlichkeiten im Stadtgebiet angeboten wurden.

Verbot der Versammlung

Die Versammlung der Initiative Querdenken-511 wurde durch die Versammlungsbehörde am Freitag verboten, da es den Initiatoren nach polizeilicher Auffassung ausschließlich darum geht, durch die Versammlung am Privatwohnsitz des Ministerpräsidenten diesem gegenüber eine Drohkulisse aufzubauen, ihn im privaten Umfeld einzuschüchtern und hierüber die Corona-Politik der Landesregierung beeinflussen zu wollen. Ein solches Verhalten ist im höchsten Maße demokratiegefährdend und war aus diesem Grunde zu untersagen. Die Verbotsverfügung wurde dem Anzeigenden bereits zugestellt, der Rechtsweg steht ihm selbstverständlich offen.

Die Polizeidirektion Hannover weist darauf hin, dass die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung für jeden Teilnehmenden eine Ordnungswidrigkeit nach dem Versammlungsgesetz darstellt, die von der Polizei konsequent geahndet werden wird. Personen, welche das Versammlungsverbot missachten, müssen zudem damit rechnen, Adressaten weiterer gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen der Polizei zu werden. Die Polizeidirektion Hannover wird das Versammlungsverbot vor Ort mit starken Kräften konsequent durchsetzen. Die Kosten dieser möglicherweise erforderlichen zusätzlichen gefahrenabwehrenden Maßnahmen werden den Adressaten in Rechnung gestellt. Die Polizei fordert daher dazu auf, dem angezeigten Versammlungsort der verbotenen Versammlung fernzubleiben.

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