Vereinheitlichung der Regeln bei Erkrankungen von Kita-Kindern

Die Region Hannover hat für die Eltern von Kindern in Betreuungseinrichtungen jetzt eine vereinheitlichende Information herausgeben, damit Kinder nach einem krankheitsbedingtem Pausieren in der Kita wieder in den Betrieb zurückkehren können. Damit soll eine gewisse Einheitlichkeit in der Region Hannover hergestellt werden (siehe SN Bericht).

Die Regionsverwaltung ist bemüht, die Regelungen zu vereinheitlichen – Foto: JPH

So tragen alle in diesen von Corona (Covid 19) geprägten Zeiten ein hohes Maß an Verantwortung. Nicht immer ist es einfach, die vom Land erlassenen Verordnungen nachzuvollziehen,. So ist es auch, wenn es um die Frage der Betreuung in der Kita geht. Diese nun vorliegende Empfehlung soll die Eltern dabei unterstützen, einen sicheren Umgang mit den aktuellen Verordnungen und der Frage des Kita-Besuchs Ihres Kindes im Falle eines Infektes zu regeln. Es sind oft die scheinbar einfachen Fragen, die in der konkreten Situation zu Verunsicherung führen.

Die Eltern sollten deshalb folgende Hinweise und Empfehlungen beachten, wenn sie vor der Frage stehen, ob Ihr Kind in der Kita betreut werden darf:

  1. Grundsätzlich gilt: Kinder, die Fieber (Fieber ist eine Körpertemperatur von 38,5°C und mehr) haben oder eindeutig krank sind, sich nicht wohl fühlen, gehören nicht in die Kita.
  2. Wenn ein Kind nur einen einfachen Schnupfen oder einen einfachen Infekt hat und sich wohl fühlt, darf es in die Kita. Dies gilt natürlich auch dann, wenn das Kind an einem Heuschnupfen oder an einer Pollenallergie leidet.
  3. Weist das Kind jedoch eine schwere Symptomatik mit Fieber (mindestens 38,5°C Körpertemperatur, rektal gemessen), einem starken, unerwarteten Infekt insbesondere der Atemwege mit deutlichem Unwohlfühlen oder plötzlich aufgetretenem anhaltendem Husten auf, darf das Kind die Kita nicht besuchen oder muss umgehend aus der Kita abgeholt werden. Es wird empfohlen, dass die Eltern in einer solchen Situation Ihr Kind unbedingt dem Kinderarzt vorstellen.
  4. Sofern die Infektionszahlen in der Region weiterhin so niedrig sind, und das Kind keinen Kontakt zu einer an Corona (Covid 19) erkrankten Person hatte, kann das Kind 48 Stunden nach seiner Genesung ohne Auflagen wieder in die Kita. Die Vorlage eines Attests oder eines negativen Testergebnisses ist nicht erforderlich.
  5. Sofern die Eltern unsicher sind, wenn das Kind, das die Kita besucht, zwar gesund ist, aber die Geschwister oder im Haushalt lebende Angehörige erkrankt sind, nehmen die Eltern am besten Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf. Das Gesundheitsamt bestimmt auch die erforderlichen Maßnahmen, wenn das Kind Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte oder ein positives Testergebnis vorliegt.
Die Kitas melden sich bei Krankheitsfällen – Foto: JPH/Archiv

Aus den Kitas werden die Kinder immer abgeholt werden müssen, wenn sie von der Kita-Leitung festgestelltes Fieber haben oder eindeutig erkrankt sind. Dabei wird den Eltern dann auch empfohlen, das Kind einem Kinderarzt vorzustellen. Das Kind kann dann aber erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder in die Kita.

Diese Empfehlung wurde auf Initiative des Obmanns der Kinder- und Jugendärzte in Hannover, Dr. Thomas Buck, unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung Hannover, des Gesundheitsamtes des Landkreises Hildesheim, des Gesundheitsamtes der Region Hannover und der Fachdezernate für Jugend und Familien der Stadt und Region Hannover erarbeitet. Mit Blick auf mögliche Änderungen erlassener Verordnungen und gegebenenfalls wieder ansteigende Zahlen von mit dem Coronavirus Infizierten wird diese Empfehlung an die sich ändernde Situation angepasst.

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