üstra weitet Alkohol- und Rauchverbot auf Hochbahnsteige aus

Ab 1. Januar 2026 gibt es bei der üstra eine wesentliche Veränderung. Ab dann gilt auch auf allen oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen im üstra Verbundgebiet ein Alkohol- und Rauchverbot. Dieses umfasst sowohl den Konsum als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in offenen oder nicht verschließbaren Behältnissen sowie das Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten und Cannabisprodukten aller Art.
Mit der Anpassung werden die oberirdischen Hochbahnsteige in die bereits bestehenden Regelungen integriert. Diese gelten weiterhin unverändert in den Fahrzeugen, in Tunnelstationen sowie in entsprechend gekennzeichneten Bereichen. Bushaltestellen sowie Stadtbahnhaltestellen mit Niedrigbahnsteigen sind von diesen Regelungen ausgenommen, da sie häufig nicht eindeutig abgegrenzt sind. Hier bittet die üstra jedoch ausdrücklich darum, dass Raucher auf ihre Mitmenschen Rücksicht nehmen.
Mit der neuen Regelung kommt die üstra wiederkehrenden Bitten von Fahrgästen und Wünschen aus der Regionspolitik nach. Zudem wird durch die Ausweitung ein gepflegterer Gesamteindruck der Bahnsteige sowie Einsparungen bei deren Reinigung angestrebt.
Fahrgäste können sich vor Fahrtantritt auf uestra.de über die aktuell geltenden Beförderungsbedingungen informieren.
Anzeige
Anzeige



