Sicherheit zuerst: aha konzentriert Annahme von E-Bike-Akkus in Lahe

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) setzt ab dem 01. Januar 2026 die Pflichten aus dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz um. Das Gesetz bringt erweiterte Herstellerpflichten und eine zentrale Neuerung für die kommunale Entsorgung mit sich: die Rücknahme von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln – LV-Batterien -, wie E-Bikes und E-Scooter und Gerätebatterien auch über 500 Gramm.
Wichtigste Klarstellung
Die Annahme von Batterien auf den aha-Wertstoffhöfen (WSH) bleibt im bisherigen Umfang – zum Beispiel Gerätebatterien kleiner 500 Gramm – erhalten. Die zusätzliche Annahmepflicht für die neuen LV-Batterien und Gerätebatterien auch über 500 Gramm wird jedoch aus Sicherheitsgründen ausschließlich am Sonderabfallzwischenlager (SZL) des Abfallbehandlungszentrums Lahe erfüllt. Eine Abgabe von LV-Batterien und Gerätebatterien über 500 Gramm ist auf den regulären Wertstoffhöfen ist nicht möglich.
„Die getrennte Sammlung ist weiterhin essenziell, aber die Sicherheit hat höchste Priorität. Akkus aus E-Bikes und E-Scootern sind aufgrund ihrer Masse von über 500 Gramm als Hochenergiebatterien klassifiziert. Ihr erhöhtes Gefährdungspotential bei Beschädigung erfordert eine spezialisierte, kontrollierte Annahme“, erläutert Julia Fürst, Geschäftsführerin der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), die Notwendigkeit dieser zentralen Lösung. „Deshalb bündeln wir diese neue Pflicht zentral im Sonderabfallzwischenlager Lahe. Die Wertstoffhöfe bleiben die Anlaufstelle für Kleingerätebatterien und Akkus unter 500 Gramm.“
Wichtige Informationen für die Bürger
1. Die neue Annahmestelle für E-Bike-Akkus und Gerätebatterien auch über 500 Gramm
- LV-Batterien (E-Bike, E-Scooter) und Gerätebatterien: Diese Hochenergiebatterien (Gewicht größer als 500 Gramm) müssen ab dem 01.01.2026 ausschließlich im Sonderabfallzwischenlager des Abfallbehandlungszentrums Lahe abgegeben werden.
- Keine Annahme auf Wertstoffhöfen (WSH): Alle AHA Wertstoffhöfe in der Region Hannover können die neue Annahmepflicht für LV-Batterien und große Gerätebatterien über 500 Gramm aufgrund der Sicherheitsanforderungen und des erhöhten Gefährdungspotenzials nicht erfüllen.
- Abgabe anderer Batterien: Die Annahme von Gerätebatterien – zum Beispiel aus Fernbedienungen, Taschenlampen, kleiner als 500 Gramm – auf den WSH bleibt im bisherigen Umfang erhalten.
2. Pflichten des Handels und gesicherte Sammlung
- Rücknahmepflicht des Handels: Das BattDG stärkt die Herstellerverantwortung (EPR). Alle Händler, auch der Onlinehandel, haben die Rücknahmepflicht für die Batteriekategorien, die sie verkaufen. Der Fach- und Internethandel bleibt damit eine wichtige Rückgabestelle für Akkus, ins-besondere für LV-Batterien.
- Sicherheit ist Pflicht: Es besteht weiterhin die Pflicht zur getrennten Sammlung. Alle Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Die Pole von defekten oder beschädigten Lithium-Akkus müssen beim Transport zur Sammelstelle unbedingt gesichert werden, zum Beispiel durch Abkleben der Pole.
Mehr Recyclingtiefe bei aha
aha hat Vorkehrungen für die notwendige Logistik und die spezielle Lagerung getroffen. Für die Kreislaufwirtschaft ist die getrennte Sammlung von großer Bedeutung: aha wird die angenommenen Batterien zukünftig in acht bis zehn verschiedene Fraktionen zur weiteren Sortierung und hochwertigeren Verwertung weitergeben, um kritische Rohstoffe effizient zurückzugewinnen.
aha ruft die Menschen in der Region Hannover dazu auf, die neuen Regeln zu beachten und durch die korrekte Entsorgung von Lithium-Batterien aktiv zur Sicherheit der Abfallwirtschaft in der Region beizutragen.
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