Region schafft neuen Fachbereich „Teilhabe“

Die Region Hannover hat den neuen Fachbereich „Teilhabe“ ins Leben gerufen. Seit Jahresanfang vereint der Fachbereich sämtliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen – von der Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen für Kinder und Erwachsene bis zum Sozialpsychiatrischen Dienst. „Das war ein Mammutprojekt, innerhalb eines halben Jahres einen komplett neuen und in dieser Form wahrscheinlich einzigartigen Fachbereich zu schaffen. Damit reagieren wir auf die umwälzenden Veränderungen, die das neue Bundesteilhabegesetz mit sich bringt“, sagt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. Im Fachbereich Teilhabe sind nun künftig alle Kompetenzen gebündelt.“

Neues Fachgebiet Teilhabe gegründet – Logo: Region Hannover
12 000 Menschen haben Anspruch in der Region

Mehr Selbstbestimmung und größtmögliche berufliche und gesellschaftliche Teilhabe – das sind die Ziele des Bundesteilhabegesetzes, dessen dritte Stufe zum Jahresanfang 2020 in Kraft trat. Das Gesetz richtet sich an Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, die zum Beispiel Assistenz bei der Freizeitgestaltung oder Unterstützung beim Arbeiten, in der Ausbildung, beim Wohnen oder im Kindergarten brauchen. Die neue Reformstufe wirkt sich vor allem auf die Eingliederungshilfe aus, für welche die Regionsverwaltung zuständig ist. Rund 12 000 Menschen mit Behinderungen haben im gesamten Regionsgebiet Anspruch auf Eingliederungshilfe, davon etwa 4200 Kinder und Jugendliche. Für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz in den Umlandkommunen ist künftig die Region Hannover Ansprechpartnerin, für die Einwohnerinnen und Einwohner von Hannover bleibt wie gehabt die Landeshauptstadt zuständig. Unberührt bleiben ebenfalls die Aufgaben der selbstständigen Jugendämter der Städte Burgdorf, Laatzen, Langenhagen und Lehrte.

Mehr Freiheit für Betroffenen erreichen

Im neuen Fachbereich Teilhabe sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen der Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) zusammengeführt. Außerdem ist dort der Sozialpsychiatrische Dienst der Region Hannover angesiedelt. Insgesamt rund 300 Sozialpädagogen, Ärztinnen, Verwaltungsfachkräfte und medizinische Fachassistenzen stehen künftig zur Verfügung, um gemeinsam mit den Betroffenen mit Beeinträchtigungen einen persönlichen Lebensentwurf zu planen und umzusetzen. Er soll größtmögliche Selbstständigkeit zulassen. Daher liegt ein Schwerpunkt des neuen Fachbereiches auf der Beratung und individuellen Gesamt- und Teilhabeplanung. Grundsätzlich unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung können sich alle Menschen mit Behinderungen an den Fachbereich wenden, wenn sie Beratung, Unterstützung oder Leistungen zur Teilhabe benötigen.

Fachbereich Teilhabe der Region Hannover

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Nord / zuständig für:
Burgwedel, Seelze, Garbsen, Wedemark, Isernhagen, Wunstorf, Langenhagen, Neustadt a. Rbge., Telefon: (0511) 616-22387; E-Mail: Eingliederungshilfe-nord@region-hannover.de

Süd / zuständig für: Barsinghausen, Pattensen, Burgdorf, Ronnenberg, Gehrden, Sehnde, Hemmingen, Springe, Laatzen, Uetze, Lehrte, Wennigsen; Telefon: (0511) 616-23231; E-Mail: Eingliederungshilfe-sued@region-hannover.de

Eingliederungshilfe junge Menschen

Telefon: (0511) 61622784; E-Mail: Eingliederungshilfe-jungemenschen@region-hannover.de

Sozialpsychiatrischer Dienst
Telefon: (0511) 616-43284; E-Mail: sozialpsychiatrie@region-hannover.de

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