Maßnahmen in Kita und Schule bleiben bis in den März bestehen

Die seit Mittwoch, 10.02.2021, in der Bund-Länder-Beratung vereinbarten grundsätzlichen Verlängerung des Lockdowns in Niedersachsen bleiben weiterhin bestehen. Damit will die niedersächsische Landesregierung der Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag, 23.02.,2021, zufolge auch in die Besprechungen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin am Mittwoch, 3. März, gehen.

Nur die Grundschulen sind halb in Betrieb – Foto: JPH

Damit bleibt es zumindest bis zum 7. März beim Homeschooling für die Mehrheit der Schüler. Lediglich die Grundschulen unterrichten im Szenario B mit halben Klassen und auch  die Abschlussklassen 2021 werden danach unterrichtet. Auch die Kitas bleiben deshalb im Grundsatz zu.

Kitas Notbetreuung, Grundschulen Szenario B

Kindertageseinrichtungen bieten weiterhin eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an – Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder. Sie sind aber im Grundsatz geschlossen. Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.

Die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten im Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen unter Abstands- und Hygieneregeln. Das Szenario B gilt auch für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen. Die Schuljahrgänge fünf bis zwölf verbleiben im reinen Distanzlernen, ebenso die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Die Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen.

Weiter so bis zum März

Es gelten also laut Kultusministerium folgende Maßnahmen weiter:

1) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.

2) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5 bis 8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.

4) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C.

5) Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.

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