Landesregierung erleichtert Beamten und Richtern eine Beurlaubung zur Betreuung Angehöriger

In ihrer Sitzung am Dienstag, 21.04.2020, hat die Niedersächsische Landesregierung eine Niedersächsische Verordnung über den Vorschuss auf Dienstbezüge bei Urlaub zur Betreuung, Pflege oder Begleitung (Niedersächsische Pflegevorschussverordnung – NPVorVO) beschlossen.

Leichter Angehörige pflegen können – Foto: JPH

Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich zur Betreuung oder Pflege einer oder eines pflegebedürftigen oder eines schwerstkranken Angehörigen für einen längeren Zeitraum ohne Weitergewährung der Bezüge beurlauben zu lassen. Damit niemand auf Grund fehlender finanzieller Absicherung von diesen Möglichkeiten abgehalten wird, wurde mit der Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes eine Möglichkeit der Vorschussgewährung geschaffen.

Die Niedersächsische Pflegevorschussverordnung konkretisiert diese Möglichkeit der Gewährung eines zinslosen Vorschusses bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Dienstbezüge. Die grundsätzlich im Anschluss an den Urlaub erforderliche Rückzahlung soll in der Regel durch Verrechnung mit den laufenden Dienstbezügen erfolgen. Dabei ermöglicht die Verordnung eine größtmögliche Flexibilität sowohl hinsichtlich des zu beantragenden Vorschusses als auch hinsichtlich der Verrechnungsmodalitäten unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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