Kabinett stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes zu

Das Niedersächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 02.02.2021, einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagsG) zugestimmt. Mit dem Entwurf soll das Jagdrecht modernisiert werden.  Dabei werden die Entwicklungen der vergangenen zwanzig Jahre insbesondere auf den Gebieten des Natur- und Tierschutzes, der Eigentumsstärkung sowie der Verwaltungsvereinfachung berücksichtigt.

Waldumbau und Jagdquoten
Jagdgesetz wird angepasst – Foto: JPH/Archiv

Mit diesem Gesetz soll auch der Auf- und Umbau stabiler Mischwälder unterstützt werden. Notwendig sind dafür angepasste Schalenwildbestände, die regional auf ein für das Ökosystem verträgliches Niveau abgesenkt und gehalten werden müssen. Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollen, so der Entwurf, gemeinsam die Verantwortung, den Waldau- und -umbau tragen. Dieser soll möglichst ohne bauliche Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise Zäune – sichergestellt werden. Die gemeinsame Verantwortung soll durch vereinfachte Abschusspläne gestärkt werden: Durch die künftige Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot-, Dam- und Muffelwild würden Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr in der Regel wegfallen, die Jagdbehörden würden entlastet.

Der bisher übliche Maximal-Abschussplan für Rehwild soll durch einen Minimal-Abschussplan ersetzt werden. Dann könnten Jägerinnen und Jäger Rehwild in ausreichender Zahl erlegen, sie würden nicht mehr durch festgesetzte Stückzahlen nach oben hin begrenzt. Die Bewirtschaftung des Rehwildbestandes soll  verstärkt in die Hände der Revierinhaberinnen und Revierinhaber gelegt werden. Wenn sich Grundbesitzer und Jagdpächter über die Abschussplanung für Rehwild einig sind, soll die Jagdbehörde auch auf die standardmäßige Vorlage der Abschussplanung verzichten können.

Änderungen bei Fallen und invasiven Arten

Der Fallenfang von Waschbär oder Steinmarder auf Privatgrundstücken soll innerhalb des Notstandsrechts in befriedeten Bezirken künftig nur noch von Personen mit Jagdschein ausgeübt werden können. Die starke Ausbreitung invasiver Neozoen, wie Waschbär, Marderhund, Nutria, Goldschakal und Nilgans, trägt zu negativen Einflüssen auf die biologische Vielfalt und die natürlichen Lebensbedingungen der heimischen Wildarten bei.

Der ruhig schlafende Wolf ist noch nicht im Jagdgesetz- Foto: JPH/Symbolfoto

Mit der geplanten Aufhebung des Verbotes für die Verwendung von Nachtzieltechnik würde die Jägerschaft nicht nur bei der Reduzierung der Schwarzwildbestände, sondern auch bei der intensiven Bejagung der nachtaktiven Neozoen unterstützt. Mit dem Sicherheitsgewinn bei der Schussabgabe würde eine tierschutz- und waidgerechte Jagdausübung gewährleistet.

Wolf noch nicht aufgenommen

Regelungen zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz sind in diesem Entwurf nicht enthalten. Um zeitlich nicht in Verzug zu geraten, sollen diese, dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen folgend, dann direkt in die Landtagsberatungen eingebracht werden.

Hintergrund ist, dass sich dieser Entwurf für eine Jagdgesetznovelle zu dem Zeitpunkt, als die Regierungsfraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag zum Wolf in den Niedersächsischen Landtag eingebracht haben, schon nach ressortübergreifender Abstimmung bei der AG Rechtsvereinfachung und damit im Verfahren befand. Durch den nun eingeschlagenen Weg soll den Wünschen, den Wolf in das niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen und die Novelle noch in diesem Jahr in Kraft zu setzen, gleichermaßen Rechnung getragen werden.

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