Kabinett bringt neues Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in den Landtag ein

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag, 09.03.0221, den „Gesetzentwurf zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagepflege“ zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen aktuelle Qualitätsstandards und die dauerhafte Finanzierung der Kindertagespflege landesgesetzlich festgeschrieben werden. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag soll fortgeschrieben und auf die Kindertagespflege erstreckt werden. Hiermit wird das erklärte Ziel der Landesregierung, Kindertagesstätten mit bestimmten Qualitätsstandards zu etablieren, weiterverfolgt.

Personelle Besetzung für Kitas soll breiter aufgestellt werden – Foto: JPH/Symbolbild

Darüber hinaus soll der gesetzliche Fachkräftekatalog des pädagogischen Betreuungspersonals erweitert werden. So sollen dem Entwurf nach auch die folgenden Berufsgruppen als pädagogische Fachkräfte erfasst werden:

  • staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und staatlich anerkannte Kindheitspädagogen,
  • staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen,
  • Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge mit Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit frühkindlichen Studienanteilen von 80 Credit-Points nach einjähriger hauptberuflicher praktischer Tätigkeit in einer Kindertagesstätte,
  • Lehrkräfte mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen für die Tätigkeit in Hortgruppen,
  • staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und staatlich anerkannte Heilpädagogen
    sowie
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger.

Laut Kultusminister Grant Hendrik Tonne könne so Personal mit pädagogischer Vorbildung leichter in Kindertageseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte eingestellt werden. Eine Öffnung für andere pädagogische Professionen würde die Möglichkeiten zur Personalgewinnung steigern. Der Änderungskatalog im neuen Kita-Gesetz soll ein aktiver Beitrag sein, um den Fachkraftmangel abzumildern und damit eine qualitätssteigernde Maßnahme. Neu aufgenommen wurde auch eine Landeselternvertretung (LEV) der niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Der jetzige Entwurf für ein neues KiTa-Gesetz markiert einen ersten wichtigen Schritt zur weiteren Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen. Dieser folgt auch der Devise, jetzt schnellstmöglich umzusetzen, was unter den gegebenen Umständen möglich ist. Es bleibt erklärtes Ziel, die Betreuung der Kinder in Niedersachsen stetig weiter auszubauen und die Qualität der Betreuung weiter zu steigern.

Seit 1993 regelt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) landesweit einheitliche Mindestanforderungen an die Strukturqualität von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen. Damit wird gewährleistet, dass Kinder in Niedersachsen strukturell ähnlich ausgestattete Bildungsangebote in Kindertageseinrichtungen vorfinden, unabhängig von ihrem Wohnort oder der besuchten Einrichtung. Der jetzt in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf soll möglichst zum 1. August 2021 in Kraft treten.

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