Die Lage ist ernst – bundesweite Einigung auf drastische Einschränkungen

In der Corona-Krise stehen Deutschland und Niedersachsen vor einer Weichenstellung. Überall steigt die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus dramatisch an. Parallel steigt auch die Zahl der mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern. Befanden sich Anfang Oktober noch 29 Patienten auf den Intensivstationen der niedersächsischen Krankenhäuser, sind es heute bereits 113. Die Zahl der künstlich Beatmeten hat sich im Oktober von 16 auf 66 vervierfacht.

Niedersachsens Regierung unterstützt Maßnahmen

Landtag soll Maßnahmen zustimmen – Foto: JPH

Vor diesem Hintergrund unterstützt die niedersächsische Landesregierung die heutigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten.  Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil dazu: „Wir müssen die Ausbreitung des Corona-Virus in Niedersachsen und in ganz Deutschland dringend verlangsamen. Wir dürfen nicht den Tod vieler Menschen und schwere Krankheitsverläufe und das Eintreten einer nationalen Gesundheitsnotlage riskieren. Wir haben noch die Chance, die Infektionen wieder in den Griff zu kriegen. Dafür müssen wir jetzt schnell und konsequent handeln und zugleich Prioritäten setzen. “

Die wichtigste Maßnahme, um diese Ziele zu erreichen ist das drastische Verringern aller nicht unbedingt notwendigen direkten Kontakte. Dazu Stephan Weil. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, die direkten Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und in anderer Weise miteinander in einem guten Austausch zu bleiben, sei es digital, durch Briefe oder Telefonate.“

Einschränkungen im Detail: von Reisen bis  Schließungen

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll deshalb nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet werden.

Entfallen sollen zukünftig auch überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und nicht mehr für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Die unumgängliche Schließung aller kulturellen und sonstigen der Freizeitgestaltung zuzuordnenden Institutionen, betrifft leider auch in Niedersachsen alle Theater, Kinos, Opern- und Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Geschlossen oder unterbunden werden sollen auch alle Messen und Spezialmärkte, Freizeitparks, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen.

Geld gegen Einschränkungen

All diese Branchen sollen zugleich eine großzügige finanzielle Unterstützung durch den Bund erhalten. Darauf hat Ministerpräsident Weil besonderen Wert gelegt. Dies gilt insbesondere auch für Kunst und Kultur. „Mir ist sehr bewusst, dass wir Bereiche treffen, in denen sich viele Menschen sehr engagiert haben – mit Hygienekonzepten und zahlreichen anderen Anpassungen an die Lage. Wir müssen aber alle Möglichkeiten nutzen, Kontakte zu reduzieren so gut es nur irgend geht“, so Weil.

Auch Sport eingeschränkt

Unterbunden werden wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen; geschlossen werden Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Im Profisport wird es wieder ausschließlich „Geisterspiele“ geben können.

Gastronomie ebenfalls betroffen

Ministerpräsident Weil wirbt für Zustimmeung und Mitmachen – Foto: Niedersächsische Staatskanzlei

Geschlossen werden müssen auch Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Weiter möglich bleibt die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Groß- und Einzelhandel bleibt mit strengen Hygieneauflagen geöffnet.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden – dafür ist ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III).

Ausbildung bleibt erlaubt

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Auch Industrie, Handwerk und Mittelstand sollen weiterarbeiten können – die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und soweit wie möglich mobiles Arbeiten zu Hause zu genehmigen.

All diese Maßnahmen sollen zum 2. November auch in Niedersachsen in Kraft treten. Die Maßnahmen sollen zunächst bis Ende November 2020 befristet werden.

Stephan Weil abschließend: „Liebe Niedersächsinnen und liebe Niedersachsen, es ist mir bewusst, dass all diese Maßnahmen für Sie und Ihre Freunde und Familien eine weitere enorme Belastung darstellen. Aber ohne Ihren Verzicht, Ihre Geduld und Ihre Bereitschaft, sich gegenseitig zu helfen, werden wir gegen das Virus nicht bestehen können. Ich danke Ihnen schon heute sehr herzlich für Ihr Verständnis, für Ihr Mitmachen und auch die Bereitschaft, bei anderen dafür zu werben.“

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