Neue Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt ab Montag

Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover ab Montag, 31.05.202, eine neue Fassung der Allgemeinverfügung zu Corona. Danach sind weitere Lockerungen je nach Inzidenzzahl in der Region vorgesehen. Das Gebiet der Region Hannover besteht unter anderem aus folgenden Städten und Gemeinden: Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt  Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Pattensen, Stadt Sehnde, und der Gemeinde Uetze.

Einzelhandel und private Treffen
Neue Allgemeinverfügung für die Region Hannover veröffentlicht – Foto: JPH

Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover hat den Wert von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten. Damit entfällt ab Montag die Testpflicht in Verkaufsstellen des Einzelhandels. Gleichzeitig bleiben die Maskenpflicht und die Hygieneregeln in Kraft. Auch Terminvereinbarungen sind nicht mehr erforderlich. Baumärkte gelten ab Montag als Grundversorger und damit entfällt dort die Testpflicht. Bei einem Inzidenzwert von unter 35 entfallen auch die Quadratmeterbeschränkungen für den Einzelhandel. Die Maskenpflicht bleibt durchgehend bestehen.

Nun dürfen sich auch wieder bis zu 10 Personen aus maximal drei Hauhalten treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren und Begleitpersonen behinderter oder pflegebedürftiger Personen nicht mit.  Kinder unter 14 Jahren dürfen sich bis zu einem Inzidenzwert von 50 in Gruppen zu zehn Personen treffen.

Restaurants, Hotels und Feiern

Die Gastronomiebetriebe erhalten auch die Möglichkeit, wieder den Innenbereich mit einer Sperrstunde um 23 Uhr zu eröffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 entfällt die Testpflicht für den Außenbereich, ist er unter 35 gilt dies auch für den Innenbereich. Die Außengastronomie hat bei einem Wert von unter 35 keine Sperrstunde im Außenbereich mehr. Ist die Inzidenz über 50, so müssen drinnen wie draußen wieder Corona-Tests vorgelegt werden. Draußen muss keine Maske mehr getragen werden.

Hotels und Pensionen dürfen bei einer Inzidenz von unter 50 mit einer Auslastung von 80 Prozent planen. Busreisen sind wieder zulässig, aber nur mit Test und Maske – unabhängig vom Inzidenzwert.

Private Feiern dürfen im Innenbereich bei unter 35 bis zu 100 Personen umfassen – mit Test. Bei einem Wert bis zu 50 gibt es Feiern nur im Außenbereich mit bis zu 50 Personen.

Sport und Sportanlagen
Sport wird wieder erlaubt – Foto: JPH

Kontaktsport ist wieder erlaubt unter einem Inzidenzwert von 50 für alle Personen, im Freien allerdings für maximal 30 Personen im Freien. Vollständig Geimpfte zählen  dabei nicht mit. Die komplette Öffnung von Sportanlagen erfolgt dann ab einem Wert von unter 35 – mit Hygienekonzept auch für Duschen und Umkleideräume. Die Freibäder dürfen ohne Testpflicht auch öffnen, bei Hallenbädern ist ein Inzidenzwert von unter 35 erforderlich. Bäder in Hotels sind nutzbar für die Hotelgäste.

Kinos, Zoos und Gottesdienste

Freizeiteinrichtungen, wie Museen, Zoos oder Gärten  dürfen bei einem Wert von unter 50 ohne Tests drinnen und draußen wieder besucht werden. Kinos, Tehater und Konzerteinrichtungen sollen im Juni wieder öffnen dürfen, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Dann gibt es auch keine Platzbeschränkungen mehr. Gottesdienstbesucher dürfen bei einer Inzidenz unter 35 wieder singen.

Maßgeblich ist der Wortlaut der Allgemeinverfügung der Region Hannover.

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