Landesregierung, Gewerkschaften und Kommunale Spitzenverbände einig über Sonntagsöffnungen

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel hat vergangenen Mittwoch der zweite Runde Tisch „Sonntagsöffnungen“ als digitale Konferenz stattgefunden. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, Sozialstaatssekretär Heiger Scholz sowie die Vertreter von IHK Niedersachsen (IHKN), Handelsverband Niedersachsen-Bremen, Gewerkschaften, Kirchen, Kommunalen Spitzenverbänden und den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN) konnten sich hierbei darauf einigen, dass verkaufsoffene Sonntage ein Instrument gegen die Krise des Einzelhandels sein können.

Vier Sonntage erlaubt

VOS auch aus kleinem Anlass möglich – Foto: JPH/Archiv

So sollen die Geschäfte in Niedersachsen auch in diesem Jahr an insgesamt vier Sonntagen öffnen können. Eine landesweite Vorgabe wird es dabei nicht geben – jede Kommune kann in Abstimmung mit den anderen regionalen und örtlichen Akteuren selbst entscheiden, wann sie ihre verkaufsoffenen Sonntage zulässt. Ausgeschlossen sind hierbei allerdings die Adventssonntage sowie der 27. Dezember und der 1. November (Allerheiligen), der 15. November (Volkstrauertag) und der 22. November (Totensonntag). Den Kommunen sind dabei auch die Abfolge und die Anzahl, solange sie für dieses Jahr insgesamt nicht über vier liegt, freigestellt.

Entsprechend einem Vorschlag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums beim zweiten Runden Tisch können Kommunen Sonntagsöffnungen unter anderem genehmigen, wenn sie sich auf einen besonderen Anlass, wie beispielsweise Messen oder Märkte oder auf das öffentliche Interesse zur Belebung der Gemeinde, beziehen. Nach konstruktiver Diskussion einigten sich die Teilnehmer darauf, dass ein Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben sein sollte, dieser aber deutlich kleiner ausfallen kann als es in der Vergangenheit üblich war.

Anlass kann klein sein

Hintergrund dazu ist, dass besondere Anlässe wie Volksfeste oder Messen, die sonst Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag sein könnten, in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich nicht mehr stattfinden werden. Kleinere Märkte oder Events, wie beispielsweise räumlich begrenzte Töpfermärkte oder andere nach Maßgabe der Corona-Verordnung des Landes erlaubte Freiluftmärkte, können aber, so die Teilnehmer des Runden Tisches, eine Sonntagsöffnung ebenfalls rechtfertigen.

„Trotz der zahlreichen Lockerungen steht der Einzelhandel weiterhin vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen“, so Althusmann nach der Einigung. „Die Kunden- und Umsatzzahlen sind niedrig und weit unter denen des Vorjahres. Um den Einzelhandel in dieser schweren Situation zu unterstützen, freue ich mich sehr, dass wir mit der heutigen Einigung auch in diesem Jahr vier Sonntagsöffnungen ermöglichen können. Dies schafft einen Anreiz für die Kunden und ist eine große Chance für den Einzelhandel.“

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