Im Februar beginnt die Agrarstrukturerhebung in Niedersachsen und Bremen

Im Februar beginnt die Agrarstrukturerhebung  in Niedersachsen und Bremen
Landwirtschaftliche Betriebe wuden neu erfasst - Foto: JPH

Die Struktur der Landwirtschaft unterliegt einem ständigen Wandel, der unter anderem stark durch gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie Klimaveränderungen beeinflusst wird. Zur Evaluierung wichtiger politischer Entscheidungen, beispielweise im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Beantwortung aktueller Fragen, findet deshalb zirka alle drei Jahre eine europaweite Agrarstrukturerhebung statt.

2023 startet die Zählung

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ist es 2023 wieder soweit. Nach der Landwirtschaftszählung im Jahr 2020, bei der alle landwirtschaftlichen Betriebe Niedersachsens und Bremens oberhalb bestimmter Erfassungsgrenzen befragt wurden, folgt 2023 eine repräsentative Agrarstrukturerhebung. In Niedersachsen werden dabei zirka 12.000 Betriebe in Form einer Stichprobe für diese Erhebung ausgewählt. Diese und zusätzlich etwa 150 Bremer Betriebe werden ab Mitte Februar 2023 vom LSN angeschrieben und zur Meldung aufgefordert.

Die Erhebung umfasst Fragen zur Rechtsform, zur Bodennutzung einschließlich des Zwischenfruchtanbaus, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu den Tierbeständen. Es werden aber auch Fragen zur Betriebsleitung, zu den Arbeitskräften, zur Bewässerung, zu Praktiken der Bodenbewirtschaftung sowie zur Maschinenausstattung des landwirtschaftlichen Betriebs gestellt.

So einfach wie möglich

Soweit möglich, werden zur Entlastung der Auskunftspflichtigen vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Dafür ist es erforderlich, dass von den Auskunftspflichtigem in den Fragebogen unter anderem die Antragsnummer aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS) eingetragen wird. Die Befragung der Betriebe erfolgt dann mit Hilfe eines Online-Fragebogens. In Ausnahmefällen – wie fehlender technischer Ausstattung – ist die Anforderung eines Papierfragebogens möglich. Die erhobenen Daten werden umfassend auf Unstimmigkeiten geprüft und plausibilisiert, danach anonymisiert und zusammengefasst, sodass kein Rückschluss auf einzelne Betriebe oder Personen gezogen werden kann.

Auswertung bis 2024

Erste Ergebnisse für Niedersachsen und Bremen auf NUTS2-Ebene sind voraussichtlich ab Frühjahr 2024 verfügbar. In Niedersachsen umfasst diese Ebene die Grenzen der ehemaligen Regierungsbezirke. Die Freie Hansestadt Bremen wird als eine Einheit veröffentlicht. Hierzu zählen Bremen und Bremerhaven. Weitere Informationen, zum Beispiel zu den geltenden Erfassungsgrenzen, sind online auf der Seite des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zu finden.

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