Ehrenamtskarte verbessert – Neuregelungen für Feuerwehrleute, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst

Ehrenamtskarte verbessert – Neuregelungen für Feuerwehrleute, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst

In Niedersachsen engagieren sich sehr viele Menschen ehrenamtlich – im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Diese bietet landesweit rund 2.500 Vergünstigungen, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern.

Aktuell gibt es rund 12.000 aktive Karteninhaber. Diese Zahl dürfte sich durch die Anfang Juli in Kraft getretenen Neuregelungen noch erhöhen. Insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste wird ab sofort der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. Damit wollen das Land und die beteiligten Kommunen diesen herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen.

Ministerpräsident Stephan Weil führt dazu aus: „Engagierte in Freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz und Rettungswesen übernehmen eine besondere Verantwortung und leisten einen herausragenden Dienst für die Gesellschaft – dem zollen Land und Kommunen besondere Anerkennung. Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die mit ihrem Einsatz das Zusammenleben in Niedersachsen bereichern. „

 Die Neuregelungen im Einzelnen

1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst

Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

2. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre

Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden oder 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss. Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten. 

3.  Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer

Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

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